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Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung

Sie und Ihre Mitarbeiter sind bei der Arbeit grundsätzlich psychischen Belastungen ausgesetzt. Dazu können beispielsweise Zeitmangel, häufige Störungen, ungeeignetes Werkzeug oder fehlende Unterstützung durch Vorgesetzte zählen.  

Durch solche Fehlbelastungen können Sie oder Ihre Mitarbeiter erkranken. Daher fordert das Arbeitsschutzgesetz, dass Arbeitgeber eine Beurteilung der psychischen Belastungen im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Was sind psychische Belastungen?

Eine Arbeit ohne psychische Belastungen ist nicht denkbar. Ihre Auswirkungen lassen sich aber beeinflussen. So können gut gestaltete Arbeitsbedingungen die Gesundheit der Mitarbeiter fördern und Fehlbelastungen verringern. Optimale Arbeitsbedingungen sind darüber hinaus ein wirtschaftlich bedeutender Faktor, denn sie bedeuten ein Plus an Produktivität und an Attraktivität des Arbeitgebers.


Psychische Belastung ist ein Sammelbegriff. Er vereint alle Anforderungen, die aus der Arbeitssituation heraus auf die dort Beschäftigten einwirken. Dazu gehören positive wie negative Einflüsse. Sie beeinflussen das Denken und das Gedächtnis, die Konzentration und die Aufmerksamkeit sowie die Gefühle und Empfindungen.

Ob eine Anforderung zu den psychischen Belastungen zählt, darüber entscheidet die Art, wie sie auf den Menschen einwirkt. Während körperliche Belastungen überwiegend Muskeln und Gelenke ansprechen, wirken psychische Belastungen auf die Wahrnehmung, Informationsverarbeitung und Emotionen. Beispiele für solche Belastungen sind die Lichtbedingungen am Arbeitsplatz, Hintergrundgeräusche, häufige Arbeitsunterbrechungen oder Reklamationen von Kunden. 

Als Unternehmer oder Unternehmerin haben Sie Einfluss auf die Belastung Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Durch die Gestaltung optimaler Arbeitsbedingungen können Sie etwas für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten tun. Dabei hilft Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung.

ARBEITSBEDINGUNGEN OPTIMIEREN

Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung "Psychische Belastung" ist es nicht, Arbeitsplätze nur zu beurteilen. Die Aufgabe liegt vielmehr darin, Bedingungen zu schaffen, die ein gesundes und produktives Arbeiten ermöglichen.

GBU Psychische Belastung im Überblick

Vergrößerung des Bildes für Grafiken zu den einzelnen Phasen einer Gefährdungsbeurteilung.

Auch bei einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastung bewertet der Unternehmer die Arbeitsbedingungen in seinem Betrieb. Er ermittelt Fehlbelastungen und stößt aufgrund der Ergebnisse notwendige Veränderungen an, mit denen die Arbeitsbedingungen sicherer, effizienter und förderlicher für die Gesundheit der Beschäftigten werden.

Gemeinsam für gesundes und produktives Arbeiten

Vergrößerung des Bildes für Box Gute Arbeit im Kleinunternehmen mit Inhalt .

Sie wollen die Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung in Ihrem Unternehmen durchführen? Das gelingt am besten gemeinsam mit Ihren Beschäftigten, denn diese kennen die Arbeitsbedingungen ganz genau und haben oft gute Ideen für Verbesserungen. Wir unterstützen Sie dabei: Die SVLFG Box „Gute Arbeit im Kleinunternehmen“ enthält alles, was Sie für die Durchführung und Dokumentation der GBU Psychische Belastung in einem kleinen Unternehmen benötigen. Die Materialien können natürlich auch in größeren Unternehmen verwendet werden.

Darüber hinaus stellen wir Ihnen noch weitere Handlungshilfen und Informationsmaterialien zur Verfügung. 

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