Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung
Sie und Ihre Mitarbeiter sind bei der Arbeit grundsätzlich psychischen Belastungen ausgesetzt. Dazu können beispielsweise Zeitmangel, häufige Störungen, ungeeignetes Werkzeug oder fehlende Unterstützung durch Vorgesetzte zählen.
Durch solche Fehlbelastungen können Sie oder Ihre Mitarbeiter erkranken. Daher fordert das Arbeitsschutzgesetz, dass Arbeitgeber eine Beurteilung der psychischen Belastungen im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Was sind psychische Belastungen?
Eine Arbeit ohne psychische Belastungen ist nicht denkbar. Ihre Auswirkungen lassen sich aber beeinflussen. So können gut gestaltete Arbeitsbedingungen die Gesundheit der Mitarbeiter fördern und Fehlbelastungen verringern. Optimale Arbeitsbedingungen sind darüber hinaus ein wirtschaftlich bedeutender Faktor, denn sie bedeuten ein Plus an Produktivität und an Attraktivität des Arbeitgebers.
Psychische Belastung ist ein Sammelbegriff. Er vereint alle Anforderungen, die aus der Arbeitssituation heraus auf die dort Beschäftigten einwirken. Dazu gehören positive wie negative Einflüsse. Sie beeinflussen das Denken und das Gedächtnis, die Konzentration und die Aufmerksamkeit sowie die Gefühle und Empfindungen.
Ob eine Anforderung zu den psychischen Belastungen zählt, darüber entscheidet die Art, wie sie auf den Menschen einwirkt. Während körperliche Belastungen überwiegend Muskeln und Gelenke ansprechen, wirken psychische Belastungen auf die Wahrnehmung, Informationsverarbeitung und Emotionen. Beispiele für solche Belastungen sind die Lichtbedingungen am Arbeitsplatz, Hintergrundgeräusche, häufige Arbeitsunterbrechungen oder Reklamationen von Kunden.
Als Unternehmer oder Unternehmerin haben Sie Einfluss auf die Belastung Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Durch die Gestaltung optimaler Arbeitsbedingungen können Sie etwas für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten tun. Dabei hilft Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung.
GBU Psychische Belastung im Überblick
Auch bei einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastung bewertet der Unternehmer die Arbeitsbedingungen in seinem Betrieb. Er ermittelt Fehlbelastungen und stößt aufgrund der Ergebnisse notwendige Veränderungen an, mit denen die Arbeitsbedingungen sicherer, effizienter und förderlicher für die Gesundheit der Beschäftigten werden.
Die Ergänzung der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung um eine Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung ist sinnvoll,
- wenn Sie die arbeitsbedingte psychische Belastung bisher noch nicht angemessen beurteilt haben
- wenn sich seit der letzten Beurteilung wesentliche Änderungen in den Arbeitsinhalten oder der Arbeitsorganisation ergeben haben
- wenn Ihnen plötzlich Änderungen im Verhalten oder im Arbeitsergebnis Ihrer Mitarbeiter auffallen, die auf psychische Fehlbelastungen hinweisen könnten. Hellhörig sollten Sie zum Beispiel werden, wenn sich Mitarbeiter häufiger beschweren oder wenn sie öfter als sonst fehlen und/oder kündigen. Auch wenn es häufiger zu Unfällen oder Beinahe-Unfällen kommt, kann das ein Indikator sein, dass eine Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung notwendig ist.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung lernen Sie die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens kennen. Sie können die psychischen Belastungen an den Arbeitsplätzen benennen und beurteilen. So können Sie einschätzen, ob und gegebenenfalls welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind, um die Situation zu verbessern. Das Ziel sind Arbeitsbedingungen, die gesundes und produktives Arbeiten möglich machen.
Im Unterschied zu anderen Gefährdungsarten wie Lärm, Vibrationen oder Gefahrstoffe lassen sich psychische Fehlbelastungen nicht einfach mit Geräten messen. Es gibt auch keine Grenzwerte für die einzelnen Belastungsfaktoren. Für die Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung werden daher Fragebögen, Beobachtungsinterviews oder moderierte Gruppeninterviews mit den Beschäftigten als Erhebungsmethoden eingesetzt.
Um eine Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung kompetent planen und durchführen zu können, bedarf es gewisser Fachkenntnisse. Sie müssen Bescheid wissen über psychische Belastungsfaktoren, die in Ihrem Unternehmen auftreten können, Sie müssen die Methoden zum Ermitteln und Beurteilen psychischer Belastungen kennen und anwenden können und Sie müssen einschätzen können, wie die Arbeit in Ihrem Unternehmen belastungsärmer und effektiver gestaltet werden kann. Die SVLFG unterstützt Sie dabei. In unserem Seminar Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung bekommen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse.
Wichtige Informationen finden Sie auch in der Broschüre Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sowie im Erklärfilm Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung.
Gemeinsam für gesundes und produktives Arbeiten
Sie wollen die Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung in Ihrem Unternehmen durchführen? Das gelingt am besten gemeinsam mit Ihren Beschäftigten, denn diese kennen die Arbeitsbedingungen ganz genau und haben oft gute Ideen für Verbesserungen. Wir unterstützen Sie dabei: Die SVLFG Box „Gute Arbeit im Kleinunternehmen“ enthält alles, was Sie für die Durchführung und Dokumentation der GBU Psychische Belastung in einem kleinen Unternehmen benötigen. Die Materialien können natürlich auch in größeren Unternehmen verwendet werden.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen noch weitere Handlungshilfen und Informationsmaterialien zur Verfügung.
Unsere Angebote im Überblick
Sie wollen sich bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung von einem darauf spezialisierten Unternehmen unterstützen lassen? Das kann insbesondere bei großen Unternehmen und fehlendem Fachwissen im eigenen Hause sehr sinnvoll sein. Die von der SVLFG zusammengestellte Kriterienliste hilft Ihnen bei der Auswahl und dem Vergleich von Angeboten.
Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Spezialisten, die eine Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung anbieten. Meist handelt es sich dabei um Beratungsinstitute. Umfang und Qualität der angebotenen Unterstützung können jedoch sehr unterschiedlich sein. Deswegen ist es wichtig, ein für das eigene Unternehmen geeignetes Beratungsinstitut auszuwählen und vor einer Beauftragung das Angebot kritisch zu prüfen.
So kann beispielsweise nur die Durchführung und Auswertung einer Beschäftigtenbefragung angeboten werden. Oder das Angebot umfasst ebenfalls eine Unterstützung bei der Ableitung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung vorgefundener Fehlbelastungen. Eine Fragebogenaktion ist in der Regel kostengünstiger, reicht aber für eine Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung nicht aus. Es fehlen die Schritte der Maßnahmenentwicklung und –umsetzung, die dann ohne externe Unterstützung geleistet werden müssen. Diesen Aspekt sowie weitere wichtige Gesichtspunkte finden Sie auf der Kriterienliste.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu, eine Gefährdungsbeurteilung auch der psychischen Belastungen im Unternehmen durchzuführen. Die Broschüre gibt Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung. Sie fußt auf einer gemeinsamen Empfehlung der Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger und Länder in Abstimmung mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, 3. erweiterte Auflage.