Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist jeder Unternehmer/ jede Unternehmerin verpflichtet, für seine Beschäftigten eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen.
Dazu haben Sie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Sofern nicht mehr als 20 Beschäftigte in Ihrem Unternehmen arbeiten, können Sie diese Anforderungen durch Teilnahme am alternativen Betreuungsmodell der SVLFG – LUV Modell erfüllen und können selbst einschätzen, welchen externen Betreuungsbedarf Sie haben.
Das LUV Modell besteht aus einem Grundlehrgang, einem zweitägigen Aufbaulehrgang sowie regelmäßigen Fortbildungen.
Der Grundlehrgang wird in zwei Varianten angeboten:
- als dreitägiges Präsenzseminar
- als LUV MiX-Modell (Blended Learning) mit den drei Bausteinen: Präsenztag, selbstorganisiertes Lernen und einem Vorort-Besuch.