FAQ zur ePA-App der SVLFG
Wir haben Antworten zur Nutzung unserer ePA-App zu häufig gestellten Fragen.
Auf meine ePA zugreifen
Für die Beantragung Ihrer ePA und den Zugriff auf Ihre ePA über die App benötigen Sie ein Benutzerkonto. Dieses können Sie direkt in der App anlegen. Öffnen Sie dafür den Menüpunkt "Anmelden" in der App. Wählen Sie dann "Benutzerkonto anlegen".
Dafür benötigen Sie ein E-Mail-Konto sowie Daten von Ihrer Gesundheitskarte. Um die Sicherheit zu erhöhen, sind nach dem Anlegen des Benutzerkontos drei Schritte notwendig:
- E-Mail-Adresse bestätigen: Wir senden Ihnen eine E-Mail mit Bestätigungslink an Ihre E-Mail-Adresse.
- Gerät mit Benutzerkonto verbinden: Damit wird sichergestellt, dass nur Geräte auf Ihre Daten zugreifen können, wenn diese vorher mit Ihrem Benutzerkonto verbunden wurden. Sie können später weitere Geräte mit Ihrem Benutzerkonto verbinden und diese auch löschen.
- Identität feststellen: In diesem Schritt wird sichergestellt, dass nur Sie selbst oder von Ihnen bevollmächtigte Personen Ihr Benutzerkonto vollständig aktivieren können. Dazu können Sie z.B. einen Aktivierungscode in einer Geschäftsstelle abholen.
Mit folgenden Möglichkeiten können Sie sich anmelden:
App-Code und Gerätebindung
Den App-Code haben Sie bei der Einrichtung der elektronischen Patientenakte vergeben.
Die Gerätebindung muss abhängig vom verwendeten Gerät alle 6 Monate erneuert werden.- Authentisierung via NFC eGK und PIN
- Authentisierung via Personalausweis mit Online-Funktion und PIN
Öffnen Sie den Menüpunkt "Anmelden" in der App. Wählen Sie "Passwort vergessen" und folgen Sie den Anweisungen:
- Eingabe KVNR
- E-Mail mit Bestätigungscode an verifizierte E-Mail Adresse
- Eingabe Bestätigungscode
- Eingabe Postleitzahl
- Eingabe letzte sechs Stellen Kennnummer der Karte
- Eingabe neues Passwort / Bestätigen Passwort
- Login mit KVNR und Passwort
- Auswahl „ App-Code vergessen?“
- Eingabe Postleitzahl
- Eingabe letzte sechs Stellen Kennnummer der Karte
- Bestätigung „Benutzerkonto zurücksetzen“ d.h.:
– App-Code wird gelöscht
– Gebundene Geräte werden gelöscht
– Benutzerkonto im IAM hat den Status: Nicht sicher identifiziert - Bestätigung „Einrichtung fortsetzen“
- Durchführung (neue) sichere Identifizierung
- Eingabe neuer App-Code / Bestätigen App-Code
Bitte kontakten Sie uns. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- SVLFG Portal
Loggen Sie sich in das SVLFG Portal ein und beantragen Sie einen neuen PIN >>> SVLFG Portal - Anruf
Rufen Sie uns an unter 0561 - 785 - 0 - E-Mail
Schicken Sie uns eine E-Mail an beitrag@svlfg.de
Wenn Sie sich auf einem neuen Gerät anmelden, müssen Sie dieses mit Ihrem Benutzerkonto verbinden, um auf Ihre ePA zugreifen zu können. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wenn Sie ein bereits verbundenes Gerät haben, können Sie darüber eine Freigabe erteilen.
- Falls Sie kein verbundenes Gerät mehr haben, müssen Sie eine erneute Identifizierung durchführen. Dabei werden aus Sicherheitsgründen alle bisher bestehenden Gerätebindungen an Ihrem Benutzerkonto entfernt.
Melden Sie sich in der App an und öffnen Sie den Menüpunkt "Elektronische Patientenakte". Falls Sie noch keine ePA haben, können sie diese gleich an dieser Stelle einrichten. Nachdem Sie den Einwilligungsdokumenten zugestimmt haben, wird Ihre ePA eingerichtet. Danach können Sie mit der App auf Ihre ePA zugreifen oder beim Arzt Berechtigungen erteilen. Beim ersten Zugriff auf Ihre ePA wird diese aktiviert. Hinweis: Erfolgt die Aktivierung nicht innerhalb von 100 Tagen, wird Ihre ePA wieder gelöscht.
Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto in der App an. Öffnen Sie den Menüpunkt "Elektronische Patientenakte". Ihre ePA beinhaltet sensible medizinische Dokumente und ist deshalb ein besonders geschützter Bereich. Sie haben folgende Möglichkeiten Ihre ePA zu öffnen:
App-Code und Gerätebindung
Den App-Code haben Sie bei der Einrichtung der elektronischen Patientenakte vergeben.Die Gerätebindung muss abhängig vom verwendeten Gerät alle 6 Monate erneuert werden.
- Authentisierung via NFC eGK und PIN
Falls Sie eine NFC-fähige Gesundheitskarte und ein NFC-fähiges Gerät haben, können Sie auch damit Ihre ePA öffnen. Die Gesundheitskarte stellt zusammen mit der PIN einen weiteren Sicherheitsfaktor dar und bietet Ihnen die höchste Sicherheitsstufe.
Haben Sie sich beim Login für die Versichertenkarte mit der dazugehörigen PIN entschieden, halten Sie Ihre NFC-fähige Karte an das Lesefeld zur drahtlosen Datenübertragung, wie Sie es auch vom bargeldlosen Bezahlen kennen. Somit gelingt die sichere Kommunikation zwischen Ihrer ePA und Ihrem Smartphone.Da sich dieser Ort je nach Smartphone-Modell an unterschiedlichen Stellen befindet, stellen wir Ihnen die optimale Anlage-Position Ihrer eGK jeweils in einem Video an einem Modell der gängigsten Android- sowie iOS-Endgeräte vor:
- Authentisierung via Personalausweis mit Online-Funktion und PIN
Halten Sie auch bei dieser Authentisierung Ihren NFC-fähigen Personalausweis mit Online-Funktion an das Lesefeld zur drahtlosen Datenübertragung.
Da sich dieser Ort je nach Smartphone-Modell an unterschiedlichen Stellen befindet, stellen wir Ihnen die optimale Anlage-Position des Ausweises jeweils in einem Video an einem Modell der gängigsten Android- sowie iOS-Endgeräte vor:
Hinweis: Wenn Sie das erste Mal mit einem neuen Gerät auf das Aktensystem zugreifen, müssen Sie diesen Zugriff aus Sicherheitsgründen autorisieren. Das Aktensystem sendet Ihnen dazu eine E-Mail an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse.
ePA für Desktop-Clients
Nach Aktivierung Ihrer ePA haben Sie zusätzlich nun auch die Möglichkeit, über Ihren Laptop oder Computer mit den Betriebssystemen Windows, macOS oder Linux/Debian auf Ihre ePA zuzugreifen.
Hierzu benötigen Sie eines der folgenden Kartenlesegeräte:
- Sicherheitsklasse 1 (ohne PIN-Pad): REINER SCT cyberJack RFID Chip-Kartenleser basis
- Sicherheitsklasse 2 und 3 (mit PIN-Pad und Display): REINER SCT cyberJack RFID Chip-Kartenlesegerät standard
Sie können die ePA für Desktop-Clients für die oben aufgeführten Betriebssysteme auf der Website unseres Kooperationspartners Bitmarck herunterladen.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) bereits für einen kontaktlosen Datenaustausch (die sogenannte NearFieldCommunication, abgekürzt NFC) geeignet ist. Dieses erkennen Sie an dem Symbol am oberen Rand mittig Ihrer Karte.
Auch hier ist aus Sicherheitsgründen die PIN erforderlich.
Eine NFC-fähige eGK oder einen PIN können Sie hier beantragen.
Alternativ können Sie ebenfalls Ihren Personalausweis mit Online-Funktion mit dem Kartenlesegerät einlesen und Ihre PIN eingeben, um auf die ePA über Ihren Laptop oder Computer zuzugreifen.
Die SVLFG nutzt die ePA-APP von unserem Dienstleister BITMARCK. Die BITMARCK entwickelt gemeinsam mit dem Partner RISE von Beginn an eine nutzerfreundliche ePA-App - gleiches gilt für die Desktop-Variante der ePA.
Die Barrierefreiheit - unabhängig einer gesetzlichen Verpflichtung - ist dabei ein zentraler Faktor in der Nutzung und Akzeptanz von digitalen Services. Natürlich nimmt die Barrierefreiheit einen sehr wichtigen Stellenwert ein. So stellt BITMARCK beispielsweise bereits heute gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) eine barrierefreie Whitelabel-App sowie einen entsprechenden Desktop-Client bereit (vgl. Kundenportal).
Auch im Rahmen des Projekts "ePA für Alle" (ePA Opt Out) werden wir gemeinsam mit unserem Partner RISE dafür Sorge tragen, dass die Aspekte der Barrierefreiheit umfassend berücksichtigt werden.
Meine ePA-App verwalten
Sie können konfigurieren, wie Sie Ihre ePA öffnen wollen. Wählen Sie die Voreinstellung für Komfortzugriff mit al.vi oder Gesundheitskarte. Mehr Informationen dazu finden Sie im Punkt "Wie greife ich auf meine ePA zu?".
Sie können Ihre ePA jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Bis zum Kündigungsdatum können Sie weiterhin auf Ihre ePA und alle darin enthaltenen Daten zugreifen sowie die Kündigung in der App oder bei Ihrer Krankenkasse rückgängig machen.
Übrigens: Wenn Sie Ihre Einwilligung zu den Datenschutz- und Nutzungsbedingungen widerrufen, werden Ihre Daten sofort gelöscht. Hier entfällt die Kündigungsfrist.
Melden Sie sich in der App an und öffnen Sie den Menüpunkt "Elektronische Patientenakte". Falls Sie noch keine ePA haben, können sie diese gleich an dieser Stelle einrichten. Nachdem Sie den Einwilligungsdokumenten zugestimmt haben, wird Ihre ePA eingerichtet. Danach können Sie mit der App auf Ihre ePA zugreifen oder beim Arzt Berechtigungen erteilen. Beim ersten Zugriff auf Ihre ePA wird diese aktiviert. Hinweis: Erfolgt die Aktivierung nicht innerhalb von 100 Tagen, wird Ihre ePA wieder gelöscht.
Beim Zugriff auf Ihre ePA stellt das Aktensystem sicher, dass nur Geräte zugreifen können, die bereits im Aktensystem registriert sind. In der Geräteverwaltung finden Sie alle Geräte, von denen Sie schon auf Ihre ePA zugegriffen haben. Sie können den Zugriff einzelner Geräte hier sperren oder wieder erlauben, oder Geräte komplett entfernen. Wenn Sie mit neuen Geräten auf Ihre ePA zugreifen, müssen Sie den Zugriff über einen Bestätigungslink autorisieren, der Ihnen an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse zugesendet wird.
Berechtigungen in meiner ePA-App verwalten
Sie können in Ihrer ePA die Berechtigungen steuern, wer auf Daten in Ihrer ePA zugreifen darf. Berechtigungen sind zeitlich begrenzt und gelten für Kategorien von Dokumenten. Patientendokumente sind Dokumente, die Sie selbst in Ihre ePA hochgeladen haben. Arztdokumente sind Dokumente, die Ärzte, Mediziner und andere Berechtigte in Ihre ePA hochgeladen haben.
In der Berechtigungsliste werden alle Berechtigten angezeigt, welche derzeit Zugriff auf Dokumente in Ihrer ePA haben. In der Liste ist ersichtlich, auf welche Kategorie von Dokumenten jeweils Zugriff besteht. Außerdem haben Sie die Möglichkeit Ihre Berechtigungen in Listenform als PDF auf Ihrem Gerät zu speichern.
Sie können Berechtigungen jederzeit erteilen, verändern oder entziehen.
Um neue Berechtigungen zu erteilen, suchen Sie direkt in der Applikation nach Ihrem Arzt oder Ihrer Gesundheitseinrichtung. Stellen Sie danach die Dauer der Berechtigung ein, sowie auf welche Kategorie von Dokumenten der Berechtigte Zugriff haben soll.
Wenn Sie Berechtigungen löschen, beachten Sie bitte, dass bereits vom Berechtigten heruntergeladene Dokumente auch weiterhin beim Berechtigten verbleiben. Dieser hat nachfolgend jedoch keinen Zugriff mehr auf Ihre ePA.
Abgelaufene Berechtigungen werden vom Aktensystem automatisch gelöscht.
Zugriffe auf meine ePA einsehen
Ihre ePA verfügt über ein detailliertes Protokoll, das Sie jederzeit abrufen, aber auch exportieren können. In diesem Protokoll sind sämtliche Zugriffe - von Ihnen selbst, aber auch von Berechtigten - auf Ihre ePA ersichtlich. So können Sie nachvollziehen, wenn Dokumente aus Ihrer ePA eingestellt, abgerufen oder gesucht werden oder wann Sie Berechtigungen erteilt oder entzogen haben. Sie können das Protokoll gezielt durchsuchen und filtern. Die Protokolleinträge werden im Aktensystem nach Ablauf von drei Jahren gelöscht.
Sie haben die Möglichkeit, einzelne Protokolleinträge in der Detailansicht zu betrachten. Hier können Sie die Art, Zeitpunkt und Ergebnis (erfolgreich oder fehlgeschlagen) des Zugriffs, Name des Nutzers, Bezeichner des Objektes usw. sehen.
Sie können Ihre Protokoll-Liste jederzeit exportieren und auf Ihrem Gerät anzeigen lassen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit Ihre Protokoll-Liste auszudrucken.