"Anpacken, nicht aufschieben"
Juliane Vees, alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung, spricht über die Altersabsicherung von Landwirtinnen und Vorteile der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK).
Frau Vees, wie ist es um die Altersabsicherung der Frauen auf den landwirtschaftlichen Betrieben bestellt?
Viele Frauen wissen eigentlich nicht, wie es um ihre Altersvorsorge steht. Das zeigte uns die Studie „Die Lebenssituation von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben in ländlichen Regionen Deutschlands“ des Thünen-Instituts zusammen mit dem Deutschen LandFrauenverband. 31 Prozent der Befragten befürchten, nicht gut abgesichert zu sein. 20 Prozent sind im eigenen Betrieb mit geringer Entlohnung angestellt.
Warum sind die Frauen aus Ihrer Sicht so schlecht abgesichert?
Frauen informieren sich dazu oft nicht so intensiv wie Männer. Zudem suchen landwirtschaftliche Betriebe immer Sparpotenziale. Leider raten viele Steuerberater, die LAK-Beiträge für die Frauen zu sparen. Dabei sind die Renten der LAK ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge.
Ist es sinnvoll, wenn Landwirtinnen die Befreiungsmöglichkeiten nutzen?
Aus meiner Sicht ist eine Befreiung selten sinnvoll. Bei der LAK bieten wir viele Leistungen, unter anderem Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Betriebs- und Haushaltshilfe. Wir gewähren in finanziell schwierigen Zeiten auf Antrag einen monatlichen Beitragszuschuss von bis zu 180 Euro ohne Auswirkung auf die Rentenhöhe.
Was raten Sie jungen Frauen, um sich am besten zu informieren?
Junge Frauen nehmen die Altersvorsorge durch die ständige Präsenz in den Medien ernst. Ich sehe das bei meinen Töchtern, 33 und 31 Jahre. Daher rate ich: Packen Sie es an, schieben Sie nichts auf. Nutzen Sie Beratungsangebote, auch die der SVLFG. Richten Sie den Fokus auf das eigene Portfolio. Gehen Sie vor der Heirat ins Gespräch. Schließen Sie einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag, in dem die Altersvorsorge berücksichtigt wird.
Wie plant die SVLFG, ihre Beratungsangebote weiterzuentwickeln?
Alle Themen für Frauen haben wir bereits unter www.svlfg.de/infos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche zusammengefasst. Alle Versicherten erhalten jetzt alle drei Jahre eine Rentenauskunft, sobald die 15-jährige Wartezeit erfüllt ist. Künftig wollen wir unsere Coaching- und Gruppenangebote mit Partnern ausbauen und den Außendienst speziell schulen, um den Blick auf die Betriebssituation zu schärfen. Für 2024 sind erstmalig Online-Vorträge geplant.
Welche Maßnahmen der sozialen Absicherung empfehlen Sie?
Ich empfehle, diese Bausteine zu kombinieren: eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die LAK-Rentenversicherung und Investitionen in Indexfonds oder Immobilien. Mir ist es wichtig, breit aufgestellt zu sein.
Welche Ziele haben Sie sich selbst für diese Amtsperiode gesetzt?
Mir ist es ein Anliegen, Frauen zu zeigen, wie wertvoll die Versicherung in der LAK ist. Deshalb stehe ich immer bereit, um darüber zu diskutieren und bei Talkrunden zu informieren. Es ist zum Beispiel sinnvoll, die Befreiungstatbestände in der LAK prüfen und modifizieren zu lassen, um den Frauen die Rückkehr zu ermöglichen. Des Weiteren strebe ich eine gesetzliche Änderung an, damit eine aufsuchende Beratung angeboten werden darf. Ziel ist, künftig aktiv auf Frauen zugehen und ihnen eine Beratung vorschlagen zu dürfen. Beides muss auf politischer Ebene vorangebracht werden. Ich hoffe, dass der Maßgabebeschluss des Deutschen Bundestags ein wegweisender Meilenstein für diesen Schritt ist.
Haben Sie selbst sich von der LAK befreien lassen?
Ja, ich habe mich damals als junge Mutter und Ehefrau nach einer externen Beratung von der LAK befreien lassen. Ich bin davon ausgegangen, einem Spezialisten gegenüberzusitzen, der weiß, was er tut. Ich verstehe es daher, wenn Frauen sich für eine Befreiung entscheiden. Mit dem Wissen von heute kann ich die Entscheidung im Nachgang besser beurteilen und weiß: Auch das, was ein Steuerberater empfiehlt, ist nicht immer richtig für die Menschen im Betrieb. Später haben mein Mann und ich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet. Dieser Schritt hat mir die Rückkehr in die LAK ermöglicht. Von da an habe ich die freiwillige Rentenversicherung plus die LAK bezahlt. Heute bin ich darüber sehr froh.
Welche Herausforderungen sehen Sie insbesondere in der Landwirtschaft?
Es gibt in der Landwirtschaft viele Fallstricke, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Dadurch, dass wir immer älter werden, erhöht sich beispielsweise die finanzielle Belastung auch durch die Leibrente. Ich kenne Betriebe, die mit den Altenteilern verhandelt haben, weil sie die Leibrenten nicht tragen können. Wenn es zwischen den Generationen nicht gut läuft, wird das schwierig. Daran erkennen wir: Jede Generation muss sich künftig selbst gut absichern. Die Leibrente darf nicht die Zukunft des Betriebs gefährden.
Generell empfiehlt es sich, das Testament aktuell zu halten. Passiert dem Partner etwas, kann die Ehegattin so die Geschäftstätigkeit aufnehmen. Mit meinem Mann habe ich ein enges Miteinander. Wir haben inzwischen das fünfte Testament, da sich die Lebenssituation immer wieder verändert. Es ist sinnvoll, wenn Ehepaare sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Im Idealfall darf dieser für die Kinder mitentscheiden, bis sie volljährig sind. Steht das nicht drin, wird ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Dieser entscheidet aber nur im Sinne der Kinder. Dadurch kann die Frau zum Beispiel auch im Notfall keine Flächen verkaufen, um den Betrieb damit finanziell zu entlasten.
Eine weitere Herausforderung sehe ich in den vielen GbRs im ländlichen Raum. Hier muss auf die faire Verteilung der Anteile geachtet und diese mit materiellen Werten auf beiden Seiten hinterlegt werden. Ansonsten verschlechtert sich auch dadurch die Altersabsicherung der Frau. Meiner Meinung nach sollte das Verhältnis 50:50 ausgeglichen sein, damit beide Gesellschafter Augenhöhe haben.
Warum ist Ihnen das Thema Vorsorge so wichtig?
Von 1987 bis 1988 arbeitete ich als Betriebshelferin. Ich schätze, die Zeit hat mich sehr geprägt, Dadurch habe ich gesehen, was passiert, wenn man Hilfe braucht.
Solche Situationen führen einem vor Augen, wie wichtig es ist, vorsorglich zu handeln. Schicksalsschläge können jederzeit passieren. Dann ist es gut, wenn man vorher alles geregelt hat. Das gibt einem die Leichtigkeit ein Stück wieder. Ich beziehe mich hier neben der Altersvorsorge auch auf Generalvollmachten und Patientenverfügungen.
Fragen zur LAK
- Die LAK bietet neben den Altersrenten speziell für die Grüne Branche entwickelte Präventionsangebote sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Ziel ist es, Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden.
- Im Leistungskatalog befindet sich die Betriebs- und Haushaltshilfe zur Fortführung des Unternehmens in verschiedenen Lebenslagen.
- Es kann Überbrückungsgeld nach dem Tod des Ehepartners gezahlt werden. Dieses dient als Unterstützung zur Weiterführung des Unternehmens.
- Auch für den Fall einer Erwerbsminderung kann die LAK unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung in Form einer Rente gewähren.
- Tritt der traurige Fall des Todes ein, können Hinterbliebene eine Hinterbliebenenrente beanspruchen.
- Die versicherten Ehegatten von Landwirtinnen oder Landwirten erwerben eigene Rentenansprüche (unabhängig vom Alter/Gesundheitszustand).
- Der Rentenbezug von der Alterskasse ist grundsätzlich mit einem günstigen Krankenversicherungsschutz in der LKK verbunden.
Mit der Befreiung verliert die Person ihren Anspruch auf Betriebs-/Haushaltshilfe und Leistungen der Rehabilitation zu Lasten der Alterskasse. Die Auswirkungen auf Renten wegen Erwerbsminderung, wegen Alters und wegen Tod werden oft erst nach Jahrzehnten greifbar und im schlimmsten Fall entfallen Rentenansprüche durch die Befreiung.
Befreiungsmöglichkeiten gibt es bei der Erzielung außerlandwirtschaftlicher Erwerbseinkünfte, bei einer Rentenversicherungspflicht wegen Kindererziehung oder wegen der Pflege eines Pflegebedürftigen. Damit fällt die Entscheidung immer in eine Lebensphase mit deutlichen Veränderungen.
Es ist nachvollziehbar, dass die aktuelle finanzielle Lage Bedeutung hat. Im Interesse der späteren Absicherung sollte die Entscheidung aber immer erst nach Beratung getroffen werden. Dabei gilt es, den Anspruch auf Beitragszuschuss, den Gesundheitszustand und die bisherigen Versicherungszeiten – auch in der Deutschen Rentenversicherung – zu berücksichtigen. Der steuerliche Vorteil bei Zahlung von Beiträgen zur Alterskasse ist zu prüfen. Der Antrag muss „nur“ innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Befreiungsmöglichkeit gestellt werden. Es bleibt also ausreichend Zeit für eine Beratung und umsichtige Entscheidung.