Ihre Vorteile auf einen Blick
Die Leistungen der Alterskasse sind speziell auf die Bedürfnisse unserer Versicherten zugeschnitten.
Sie sind unter anderem durch Leistungen wie Altersrente, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Betriebs- und Haushaltshilfe sowie durch Kuren geschützt. Und dies alles zu einem vergleichsweise günstigen Beitrag.
Näheres hierzu erfahren Sie im Folgenden.
Warum sich Ihr Vertrauen lohnt
Der Schutz ist umfassend
Wir bieten mehr als reine Altersvorsorge. Neben den Altersrenten genießen Sie unter anderem durch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie durch Betriebs- und Haushaltshilfe und Maßnahmen zur Rehabilitation einen umfassenden Schutz.
Wegen der besonderen körperlichen Belastung muss fast jeder zweite Landwirt vorzeitig in den Ruhestand treten. Da die durchschnittliche Lebenserwartung aber gleichzeitig zunimmt, sollte eine dauerhafte Sicherheit bei allen Überlegungen berücksichtigt werden.
Privatversicherungen erbringen hingegen weder Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation, noch Renten wegen Erwerbsminderung oder gar Betriebs- und Haushaltshilfe - oder nur aufgrund zusätzlicher Beitragszahlung.
Die Versicherung ist speziell auf die Landwirtschaft zugeschnitten
In der Landwirtschaft ist es existenziell wichtig, dass bei Ausfall der Landwirtin oder des Landwirts bzw. des Ehegatten, beispielsweise während einer Rehabilitationsmaßnahme, bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und bei Tod, das Unternehmen oder der landwirtschaftliche Haushalt weiterbewirtschaftet werden kann.
Wir bieten Ihnen zur Fortführung des Unternehmens bzw. des Haushalts Betriebs- und Haushaltshilfe. Sie bekommen im Bedarfsfall eine qualifizierte Ersatzkraft, für deren Einsatz schnell Kosten von mehreren tausend Euro entstehen können.
Ohne diese auf die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Unternehmer zugeschnittene Leistung wäre die Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebes oft nur mit großen Schwierigkeiten verbunden oder gar in Frage gestellt.
Die Alterssicherung der Landwirte hält allen Vergleichen stand
Eine längere Lebenserwartung, Geburtenrückgang und Altersstruktur der Bevölkerung bereiten nicht nur den gesetzlichen Rentenversicherungssystemen Probleme.
Auch private Versicherungen bleiben von dieser Entwicklung nicht verschont. Im Gegensatz zu den privaten Versicherern verfolgen wir keine gewinnorientierten Ziele.
Mit seit Jahren deutlich unter 3 Prozent Verwaltungskosten muss die Alterskasse einen Vergleich mit privaten Versicherungsgesellschaften nicht scheuen.
Und schließlich: Risiken wie z. B. Gesundheitszustand, Alter und Familienstand wirken sich auf den Zugang zur Alterssicherung für Landwirte oder die Beitragshöhe nicht aus! So ist der Beitrag für Frauen - trotz höherer Lebenserwartung - nicht höher.
Die Konditionen sind günstig
Die Leistungen erhalten Sie zu günstigen Konditionen. Der Höchstbeitrag in 2025 von 312 Euro ist nicht unverhältnismäßig hoch.
Im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung: Ein Beitrag von 312 Euro wäre dort von einem Selbständigen bereits bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 1.680 EUR zu zahlen. Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen wird von der Alterskasse ein Zuschuss zum Beitrag von monatlich bis zu 187 EUR geleistet. Die Beitragsbelastung kann damit um bis zu 60 Prozent reduziert werden.
Die gesetzlichen Vorsorgesysteme - zu denen auch die Alterssicherung für Landwirte zählt - haben sich in der Vergangenheit zudem bei allen gesellschaftlichen Veränderungen wie Inflation, Währungsreform oder Wiedervereinigung bewährt.
Die Zugehörigkeit zur Alterssicherung der Landwirte bietet weitere Vorteile
Die versicherten Ehegatten von Landwirtinnen oder Landwirten erwerben eigene Rentenansprüche (unabhängig vom Alter/Gesundheitszustand).
Der Rentenbezug von der Alterskasse ist regelmäßig mit einem günstigen Krankenversicherungsschutz in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung verbunden. Leistungen aus Lebensversicherungen können hingegen die beitragsfreie Familienversicherung gefährden.
Lassen Sie sich von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse beraten. Bei einer Beitragszahlung zur Alterskasse besteht auch die Möglichkeit, Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben oder einen Anspruch auf Altersvorsorgezulage geltend zu machen.