Krankenhausbehandlung
Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden, übernehmen wir zeitlich unbegrenzt die Kosten für die Dauer des medizinisch notwendigen Aufenthaltes.
Die Krankenhausbehandlung ist nach den modernsten medizinischen Erkenntnissen ausgerichtet. Sie wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht.
Versicherte ab 18 Jahre müssen für längstens 28 Tage im Kalenderjahr eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag an das Krankenhaus leisten.
Bei Überschreiten der persönlichen Belastungsgrenze können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen.
Der Klinikatlas hilft Ihnen - auf der Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichte - bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus.
MRSA-Sanierung
Sanierung bei einer Besiedlung mit Methicillin-resistentem Staphylococcus aureus (MRSA)
Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA) ist unempfindlich für viele Antibiotika. Infektionen mit diesem Bakterium sind daher schwerer zu behandeln.
Zur Vorsorge einer drohenden Erkrankung durch eine Infektion mit MRSA hat die LKK seit dem 01.01.2020 die Sanierung bei einer Besiedlung mit MRSA in ihre Satzung aufgenommen. Diese Satzungsleistung dient der Entfernung des MRSA-Bakteriums (Sanierung) vor einer planbaren Operation.
Die Satzungsleistung kann grundsätzlich für Betroffene erbracht werden, bei denen
- eine Versicherung zur LKK besteht,
- eine planbare Operation durchgeführt wird,
- eine Besiedlung mit MRSA nachgewiesen wurde,
- diese Leistung nicht aufgrund der gesetzlichen Regelversorgung erbracht werden kann,
- beruflich regelmäßig Kontakt zu landwirtschaftlichen Nutztieren besteht und
- die Leistungserbringung bzw. -veranlassung durch Vertragsärzte erfolgt, die die Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA erfüllen.
Für die Kontaktpersonen der/des Betroffenen kann die Sanierung parallel ebenfalls erbracht werden, sofern sie auch mit MRSA besiedelt sind.
Kontaktpersonen im Sinne der Satzungsregelung sind bei der LKK versicherte Ehegatten, eingetragene Lebenspartner nach dem LPartG sowie Kinder.
Weiterhin müssen die Kontaktpersonen in häuslicher Gemeinschaft mit der/dem Betroffenen leben und im Stall bzw. bei der Versorgung der Tiere tätig sein.
Die Kostenübernahme umfasst die Untersuchungen auf MRSA sowie nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, die vor der planbaren Operation in Anspruch genommen bzw. durchgeführt wurden.
Die Kosten können bis zu einem Betrag von 300,00 € innerhalb eines Zeitraums von längstens 6 Wochen vor der planbaren Operation übernommen werden.
Sofern im Rahmen dieser Sanierung eine erneute Besiedlung mit MRSA auftritt, können noch die Kosten für einen weiteren Versuch zur Entfernung übernommen werden, also bis zu einem Betrag von maximal 600,00 € je planbarer Operation.
Zur Inanspruchnahme dieser Satzungsleistung, sind die Rechnungen der Untersuchungen und der nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel (samt ärztlicher Verordnung für diese Arzneimittel) zur Erstattung bei der LKK einzureichen. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich.
Da es sich bei der MRSA-Sanierung um eine Vorsorgeleistung handelt, können aufgrund dessen keine Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe erbracht werden.
Um direkt über den Rahmen und die Bedingungen der Kostenübernahme informieren zu können, raten wir vor der Durchführung der Leistungen zu einer Kontaktaufnahme mit der LKK.