Nutzen, Inhalte und Perspektiven
Die Kommunikation im Gesundheitswesen zwischen Patienten, Ärzten, Leistungserbringern und Kassen ist oft noch analog und arbeitet mit Papier, Fax und Brief.
Viele Informationen über unseren Gesundheitsstand werden nach wie vor in Akten in den jeweiligen Arztpraxen gesammelt. Das kann schnell zum Problem werden: Wechseln Sie zum Beispiel den Arzt oder besuchen einen Facharzt, müssen Untersuchungen eventuell wiederholt werden. Schlimmstenfalls fehlen auch wichtige Informationen, beispielsweise über Allergien oder Vorerkrankungen.
In der elektronischen Patientenakte können all diese Informationen digital gebündelt werden. Dazu kommen auch persönliche Gesundheitsdokumente, die bisher in Papierform vorlagen. In der ePA kann das alles zusammengeführt werden – ohne dass unberechtigte Dritte darauf zugreifen können.
Das hat viele Vorteile: Doppeluntersuchungen werden vermieden, die Diagnose kann durch den besseren Informationsfluss genauer gestellt werden und Sie selbst haben Ihren Gesundheitszustand immer im Blick.
Auch Risiken werden gesenkt. Gibt es Unverträglichkeiten? Wie waren die letzten Blutwerte? Nimmt der Patient wichtige Medikamente und wie ist deren Dosierung?
In der elektronischen Gesundheitsakte können solche Informationen direkt ersichtlich sein. Auch für den Notfall können hier alle wichtigen Daten hinterlegt werden.
Die Funktionen der ePA werden dabei stetig erweitert, sodass in Zukunft beispielsweise auch elektronische Rezepte oder Krankschreibungen in ihr gespeichert werden können.
Sie können selbst entscheiden, was genau in der ePA aufgeführt werden soll, wann es gelöscht wird und wer speziell darauf Zugriff bekommen soll. Sie können auch einzelne Daten oder Dokumente freigeben und so noch individueller entscheiden, wer worauf und wie lange Einblick bekommen darf. In der ePA können alle wichtigen Informationen rund um die eigene Gesundheit papierlos gebündelt werden.
Es gibt viele mögliche Inhalte, mit denen die ePA befüllt werden kann. Beispiele sind Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten oder geplanten Therapiemaßnahmen, ein elektronischer Medikationsplan, ein Notfalldatensatz oder Arztbriefe.
Auf Wunsch können Sie Ihre ePA noch um weitere digitale Inhalte ergänzen.
Unter anderem stehen Ihnen hier der Impfpass, der Mutterpass; das Kinderuntersuchungsheft, das Zahnbonusheft, das E-Rezept (elektronische Verordnungen) und eine Übersicht über in Anspruch genommene Leistungen (Leistungsauskunft) zur Verfügung.
Diese Anwendungen werden fortlaufend erweitert.
So stehen Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, der Pflegeüberleitungsbogen und mit Ihrer Zustimmung die Daten von genutzten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder aus einer Teilnahme an Behandlungsprogrammen bei chronischen Erkrankungen (DMP) zur Verfügung.
Zusätzlich haben Sie in Ihrer ePA einen direkten Zugriff auf das vom Bundesministerium für Gesundheit betriebene Nationale Gesundheitsportal.
Dort können Sie sich über die häufigsten Krankheitsbilder (u. a. Krebserkrankungen, Herzkreislauferkrankungen oder Infektionserkrankungen) informieren.
Außerdem werden zahlreiche Beiträge zu verbrauchernahen Themen wie Pflege, Prävention und Digitalisierung angeboten.
Die elektronische Patientenakte steht jedem/jeder gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Sie kann ganz einfach bei uns nach vorheriger Anmeldung und Authentifizierung bezogen werden.
Es handelt sich dabei um eine App, die auf Smartphones (und Tablets –hierfür ist die App jedoch derzeit noch nicht optimiert) genutzt werden kann.
Die ePA wird nach der ersten Bereitstellung in weiteren Stufen ausgebaut.
Ziel ist eine bessere Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen, eine einheitliche Digitalisierung der bisher oft analogen Abläufe und nicht zuletzt eine Stärkung des Patienten oder der Patientin: Nur Sie entscheiden selbst, was in der ePA aufgeführt wird und wer es einsehen darf. Gleichzeitig haben Sie Ihren eigenen Gesundheitszustand immer im Blick.
Es können Befunde, Arztberichte, Bilddaten bestimmter Dateiformate, Therapiemaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen, ein Medikationsplan, ein Notfalldatensatz sowie Arztbriefe in ihr gespeichert werden. So haben Sie alle Ihre Daten auf einem Blick parat. All diese Daten können behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern nach der Freigabe durch die Versicherten zur Verfügung gestellt werden.
Auch weitere Gesundheitsdaten können in der ePA vorgehalten werden:
Der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder, das Zahnbonusheft und Übersichten über bereits in Anspruch genommene Krankenkassenleistungen können Teil der ePA sein.
Darüber hinaus können elektronische Verordnungen über die ePA-App aufgerufen, eingelöst werden und in der ePA abgespeichert werden.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können ebenfalls archiviert werden
Weiterhin ist es möglich, für jedes einzelne Dokument Leseberechtigungen zu erteilen: Sie können einfach und zielgerichtet entscheiden, welche Daten Sie welchen Ärztinnen und Ärzten oder anderen Leistungserbringern zur Verfügung stellen möchten. Denn nicht jeder möchte, dass beispielsweise der Pflegedienst auch von den Diagnosen des Hautarztes weiß. Hier sind deshalb individuelle Lösungen möglich.