Hintergrund dieser Entwicklung ist die seit Ende März geltende „Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags“. Sie hat zum Ziel, dem im vergangenen Jahr gravierenden Holzpreisverfall entgegenzuwirken und gilt noch bis zum 30. September 2021. Der Einschlag von Fichtenholz wurde dadurch auf 85 Prozent des ordentlichen Holzeinschlags beschränkt. Der Einschlagsstopp führt bundesweit dazu, dass die hochmechanisierte Holzernte und die Maschinen zum Stehen kommen.
Unabhängig davon sollen Kleinwaldbesitzer ohne Buchführungspflicht, die meist nicht jedes Jahr die gleiche Menge einschlagen, bis zu 75 Festmeter frisches Fichtenholz in jedem einzelnen Betrieb einschlagen und verkaufen dürfen. Alternativ dazu besteht die Regelung unverändert fort, dass 4,25 Festmeter je Hektar Betriebsfläche geschlagen und vermarktet werden können. Für einen 20 Hektar großen Betrieb wäre so beispielsweise eine Einschlagsmenge von 85 Festmeter zulässig.