Diese Website verwendet Cookies, die für die Funktionalität der Site notwendig sind. Wenn Sie mehr über die genutzten Cookies erfahren möchten, lesen Sie sich bitte unsere Ausführungen zu Cookies in unserer Datenschutzerklärung durch.

Indem Sie dieses Banner schließen, die Seite nach unten scrollen, einen Link anklicken oder Ihre Recherche auf andere Weise fortsetzen, erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies auf unserer Site einverstanden.

Korrektur für Mähdrusch und Hopfen

10.03.2025

Bei der erstmaligen Anwendung des neuen Beitragsmaßstabes der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) sind in den Sparten Mähdrusch und Hopfen fehlerhafte Grundlagen angewendet worden. Dies wurde im Rahmen einer Überprüfung erkannt.

Mit dem „Standardeinkommen“ wurde zum 1. Januar 2025 ein grundlegend neuer Beitragsmaßstab eingeführt, der auf Daten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL), des Thünen-Instituts (TI) und des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG) basiert. Bei der Überprüfung von Hinweisen verschiedener Berufsverbände und eingelegter Widersprüche gegen den neuen Beitragsbescheid wurde festgestellt, dass die Standardeinkommenswerte für Mähdrusch und Hopfen fehlerhaft berechnet wurden. Dies führte dazu, dass das Standardeinkommen für diese Bereiche zu hoch angesetzt wurde.

„Dies kann Auswirkungen auf die Beitragsklasseneinstufung und damit auf die Beitragshöhe haben. Wir nehmen diese Angelegenheit sehr ernst und arbeiten mit Hochdruck an der Korrektur der Beitragsbescheide“, erklärt Martin Empl, Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Alle betroffenen Mitglieder, bei denen die Neuberechnung eine Änderung der Beitragsklasse zur Folge hat, erhalten voraussichtlich bis Ende März neue Beitragsbescheide. Die Korrektur erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2025 automatisch, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Unabhängig von diesen Berichtigungen werden weitere Hinweise und Vorschläge der Berufsverbände zur künftigen Verbesserung geprüft. Ziel der SVLFG bleibt eine transparente und faire Beitragsberechnung.

Informationen zur Beitragsberechnung der LKK stehen unter www.svlfg.de/beitraege-lkk.