Selbsthilfeförderung
Wir unterstützen und fördern Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen über die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung.
Selbsthilfe heißt Austausch mit Gleichbetroffenen. In einer Selbsthilfegruppe können Sie sich gegenseitig unterstützen, sich beraten und zusammen ihre Interessen vertreten. Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe kann ein Weg sein, mit unvorhergesehenen und kritischen Lebenssituationen besser umgehen zu können.
Eigeninitiative und Selbstbestimmung
In Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen zusammen, die selbst oder als Angehörige von einer Erkrankung oder Behinderung betroffen sind.
Durch das Miteinander in einer Selbsthilfegruppe können soziale, psychische und krankheitsbedingte Belastungen leichter bewältigt werden. In einer Selbsthilfegruppe können Sie sich gegenseitig bei der Bewältigung Ihrer Schwierigkeiten unterstützen, soziale Isolierungen und Ängste abbauen, einen selbstsicheren Umgang mit Ärzten und Krankenkassen lernen und sich ermutigen, ihre Rechte einzufordern. Sie können gemeinsame Aktivitäten unternehmen und neue Lebensinhalte und Perspektiven entwickeln.
Selbsthilfegruppen sind Gesprächskreise mit einer überschaubaren Anzahl von Personen (ca. 7-15 Mitglieder):
- Sie arbeiten selbstbestimmt, d. h. die Mitglieder bestimmen die Themen.
- Sie treffen sich zu regelmäßigen festgelegten Terminen, z. B. wöchentlich, 14-tägig oder einmal im Monat.
- Im Mittelpunkt der Gruppenarbeit steht der gemeinsame Erfahrungs- und Informationsaustausch.
- Sie werden nicht professionell, sondern von den Mitgliedern selbst angeleitet.
- Sie agieren unabhängig von kommerziellen Interessen.
- Die Mitglieder informieren sich gegenseitig über Behandlungsmöglichkeiten ihrer Erkrankung, Medikamente und Nebenwirkungen.
So fördern wir Selbsthilfe
Wie sieht die Unterstützung aus?
Wir fördern die Selbsthilfe über die Pauschalförderung. Dafür stellen wir unsere Fördermittel zu 100 Prozent der Gemeinschaftsförderung auf allen drei Förderebenen (Bundes-, Landes- und örtliche Ebene) zur Verfügung.
Damit unterstützen wir die originären selbsthilfebezogenen Aufgaben wie z. B. die Finanzierung von Räumen, Fortbildung, Personal und Sachmitteln.
Voraussetzungen für Selbsthilfeförderung
Eine Selbsthilfevereinigung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten. Dazu zählen unter anderem:
- Die Selbsthilfearbeit muss von Betroffenen für Betroffene erbracht werden.
- Die Aktivitäten sind auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen ausgerichtet.
- Die Gruppe besteht aus mindestens sechs Teilnehmern, ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot in der Öffentlichkeit bekannt.
- Es bestehen keine wirtschaftlichen Interessen.
- Die Gruppe verpflichtet sich zur Neutralität und arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
- Die Finanzsituation ist jederzeit transparent.
- Es besteht Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit.
Gefördert wird eine gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen.
Und so stellen Sie einen Antrag
Die für die Förderung zuständigen Krankenkassen und ihre Verbände entscheiden im Rahmen der jährlich verfügbaren Fördermittel über die Anträge.
Einen Rechtsanspruch von Antragstellenden auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Regionen
Für die Förderung der Selbsthilfe in Schleswig-Holstein wurde eine kassenartenübergreifende Arbeitsgemeinschaft aller Krankenkassen/-verbände (ARGE) gegründet. Diese regelt die gemeinsame und einheitliche Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit in Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen in Schleswig-Holstein. Die Federführung wechselt jährlich zwischen den Krankenkassen.
Auf der gemeinsamen Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in NRW finden Sie alle Informationen zur Selbsthilfeförderung der Krankenkassen/-verbände in Nordrhein Westfalen. Hier können Sie unter den Rubriken "Regionale Förderung" oder "Landesorganisationen" oder "Kontaktstellen" unter dem Menüpunkt "Antragsformulare / I. Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)" die Formulare für die Beantragung der Gemeinschaftsförderung herunterladen.
www.vernetzdich.de heißt das Portal für die Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen. Die Homepage informiert die Besucher über das Thema Selbsthilfe und bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit, Gruppen oder Ansprechpartner in der Nähe des Wohnortes zu recherchieren.
Die Selbsthilfegruppen, Landesverbände der Selbsthilfe und Selbsthilfe-Kontaktstellen werden in Hessen von der "Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen (ARGE)" gemeinsam gefördert.
Weitere Informationen sowie die Formulare der Förderanträge finden Sie auf der Website der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen.
In Rheinland-Pfalz haben sich die Krankenkassen zur "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz" zusammengeschlossen, in dem auch Vertreter der Selbsthilfe beratend mitwirken. Diese regelt die gemeinsame und einheitliche Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit in Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen in Rheinland-Pfalz. Die Federführung wechselt jährlich zwischen den Krankenkassen.
Im Saarland haben sich die gesetzlichen Krankenkassen zur "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Saarland" zusammengeschlossen, um gemeinsam über die Anträge der Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen im Saarland zu entscheiden. Dazu gehören AOK, BKK, IKK, Knappschaft, SVLFG und der Verband der Ersatzkassen (vdek). An der Beratung über die Vergabe der Fördermittel werden auch Vertreter der Selbsthilfe beteiligt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte auf der Internetseite der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland (KISS) Förderung – Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland (selbsthilfe-saar.de).
Für die Förderung der Selbsthilfe in Bayern wurde eine kassenartenübergreifende Arbeitsgemeinschaft aller bayerischen Krankenkassen/-verbände (ARGE) gegründet. Diese regelt die gemeinsame und einheitliche Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit in Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen in Bayern.
- AOK Bayern
- BKK Landesverband Bayern
- IKK classic
- Knappschaft - Regionaldirektion München
- Landwirtschaftliche Krankenkasse
- vdek Landesvertretung Bayern
Die Förderung der Selbsthilfe in Bayern erfolgt auch unter Beteiligung von Vertretern der Selbsthilfe. In Bayern wurde das "Ein-Ansprechpartner-Modell - Runde Tische" zur Förderung der gesundheitsbezogenen Arbeit von Selbsthilfegruppen eingeführt. Dies bedeutet für die Förderanträge der Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, dass jeweils eine andere Stelle die Bearbeitung durchführt.
Auf der Homepage der Selbsthilfekoordination Bayern finden Sie weitere Informationen und Antragsformulare zur Selbsthilfeförderung der bayrischen Krankenkassen/-verbände.
Auf der Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de finden Sie die Rahmenbedingungen und alle wichtigen Hinweise zur Selbsthilfeförderung durch die gesetzliche Krankenversicherung in Baden-Württemberg.
Dort erhalten Sie Informationen zu den Förderverfahren, insbesondere zur kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung, sowie die Antragsformulare und die Kontaktdaten aller Ansprechpartner für die Selbsthilfe in Baden-Württemberg.
Antragsunterlagen und Merkblätter für die Gemeinschaftsförderung in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Homepage der AOK Nordost .
Antragsunterlagen und Merkblätter für die Gemeinschaftsförderung in Sachsen und Thüringen finden Sie auf der Homepage der AOK PLUS
Ansprechpartner für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung der örtlichen Selbsthilfegruppen, der Landesverbände sowie der Selbsthilfekontaktstellen im Bundesland Sachsen-Anhalt ist für das Förderjahr 2020 die
Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt
bei der AOK Sachsen-Anhalt
Herr Gerriet Schröder
Lüneburger Straße 4
39106 Magdeburg
Anträge an:
AOK Sachsen-Anhalt
0.2.3. FB Prävention
Gerriet Schröder
39084 Magdeburg
Weitere Informationen sowie die Formulare der Förderanträge finden Sie auf der Website der AOK Sachsen-Anhalt unter AOK Sachsen-Anhalt.
Das Antragsverfahren für die Pauschalförderung auf Bundesebene wird vom Verband der Ersatzkassen. V. (vdek) federführend koordiniert. Förderanträge von Selbsthilfebundesorganisationen sind an folgende Anschrift zu richten: