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Selbsthilfeförderung

Wir unterstützen und fördern Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen über die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. 

Selbsthilfe heißt Austausch mit Gleichbetroffenen. In einer Selbsthilfegruppe können Sie sich gegenseitig unterstützen, sich beraten und zusammen ihre Interessen vertreten. Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe kann ein Weg sein, mit unvorhergesehenen und kritischen Lebenssituationen besser umgehen zu können.

Vergrößerung des Bildes für Hände halten sich an den Handgelenken und bilden einen Kreis.

Eigeninitiative und Selbstbestimmung

In Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen zusammen, die selbst oder als Angehörige von einer Erkrankung oder Behinderung betroffen sind.


Durch das Miteinander in einer Selbsthilfegruppe können soziale, psychische und krankheitsbedingte Belastungen leichter bewältigt werden. In einer Selbsthilfegruppe können Sie sich gegenseitig bei der Bewältigung Ihrer Schwierigkeiten unterstützen, soziale Isolierungen und Ängste abbauen, einen selbstsicheren Umgang mit Ärzten und Krankenkassen lernen und sich ermutigen, ihre Rechte einzufordern. Sie können gemeinsame Aktivitäten unternehmen und neue Lebensinhalte und Perspektiven entwickeln.

Selbsthilfegruppen sind Gesprächskreise mit einer überschaubaren Anzahl von Personen (ca. 7-15 Mitglieder):

  • Sie arbeiten selbstbestimmt, d. h. die Mitglieder bestimmen die Themen.
  • Sie treffen sich zu regelmäßigen festgelegten Terminen, z. B. wöchentlich, 14-tägig oder einmal im Monat.
  • Im Mittelpunkt der Gruppenarbeit steht der gemeinsame Erfahrungs- und Informationsaustausch.
  • Sie werden nicht professionell, sondern von den Mitgliedern selbst angeleitet.
  • Sie agieren unabhängig von kommerziellen Interessen.
  • Die Mitglieder informieren sich gegenseitig über Behandlungsmöglichkeiten ihrer Erkrankung, Medikamente und Nebenwirkungen.

So fördern wir Selbsthilfe

Wie sieht die Unterstützung aus?

Wir fördern die Selbsthilfe über die Pauschalförderung. Dafür stellen wir unsere Fördermittel zu 100 Prozent der Gemeinschaftsförderung auf allen drei Förderebenen (Bundes-, Landes- und örtliche Ebene) zur Verfügung.

Damit unterstützen wir die originären selbsthilfebezogenen Aufgaben wie z. B. die Finanzierung von Räumen, Fortbildung, Personal und Sachmitteln.

Voraussetzungen für Selbsthilfeförderung

Eine Selbsthilfevereinigung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten. Dazu zählen unter anderem:

  • Die Selbsthilfearbeit muss von Betroffenen für Betroffene erbracht werden.
  • Die Aktivitäten sind auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen ausgerichtet.
  • Die Gruppe besteht aus mindestens sechs Teilnehmern, ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot in der Öffentlichkeit bekannt.
  • Es bestehen keine wirtschaftlichen Interessen.
  • Die Gruppe verpflichtet sich zur Neutralität und arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
  • Die Finanzsituation ist jederzeit transparent.
  • Es besteht Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit.

Gefördert wird eine gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen.

Und so stellen Sie einen Antrag

Die für die Förderung zuständigen Krankenkassen und ihre Verbände entscheiden im Rahmen der jährlich verfügbaren Fördermittel über die Anträge. 


Einen Rechtsanspruch von Antragstellenden auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.

Weitere Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Regionen