Umgang mit Ihren Sozialdaten bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Hiermit informieren wir Sie über den Datenschutz bei der Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gemäß den Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. §§ 82, 82a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB).
Wer ist für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich?
Die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes lautet:
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
34105 Kassel
Datenerhebung und -speicherung
Allgemeines
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben darauf angewiesen, Daten zu erheben und zu verarbeiten.
Aufgaben der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind:
- mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten
- nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln, insbesondere durch die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, wiederherzustellen und Sie oder Ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft darf Ihre Daten nur erheben und verarbeiten, wenn dies zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.
Zwecke der Datenerhebung
Ihre Daten werden in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für folgende Zwecke erhoben und verarbeitet:
- Feststellung der Zuständigkeit und des Versichertenstatus
- Feststellung eines Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft einschließlich der Beurteilung von Versicherungsfreiheit und Befreiungstatbeständen
- Erbringung gesetzlich vorgeschriebener Leistungen nach Eintritt eines Arbeitsunfalles bzw. einer Berufskrankheit einschließlich Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen und Abrechnung der Leistungen
- Berechnung, Festsetzung und Erheben von Beitragsberechnungsgrundlagen und Beiträgen
- Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen
- Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Abwendung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Vorsorge für eine wirksame Erste Hilfe
- Erforschung von Risiken und Gesundheitsgefahren für die Versicherten
- Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Datenaustauschverfahren mit Dritten
- Erstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Statistiken
Eine Weiterverarbeitung von Daten, die für einen konkreten Zweck erhoben wurden, ist nur zulässig, wenn dies für eine andere gesetzlich definierte Aufgabe erforderlich ist.
Zu welchem Zweck beziehungsweise für welche Aufgabe im Rahmen des gesetzlichen Auftrages die Landwirtschaftliche Alterskasse Ihre Daten konkret benötigt, teilen wir Ihnen im jeweiligen Zusammenhang schriftlich mit.
Beratung und Auskunft
Darüber hinaus werden Ihre Daten erhoben und verarbeitet, um Sie im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zu Ihren Rechten und Pflichten zu beraten und Ihnen Auskünfte erteilen zu können.
Rechtsgrundlagen
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist nur zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage dies erlaubt oder Sie ausdrücklich in eine Datenerhebung oder Verarbeitung eingewilligt haben.
Folgende Vorschriften erlauben der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eine Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten:
- § 199 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII (Generalklausel für Unfallversicherungsträger zur Erhebung und Verarbeitung von Daten)
- § 199 Absatz 2 Satz 2 SGB VII in Verbindung mit anderen Vorschriften des Sozialgesetzbuches (Zweckändernde Verwendung von Daten)
- § 204 SGB VII (Gemeinsame Datei für mehrere Unfallversicherungsträger)
- § 206 SGB VII (Verwendung von Daten für Forschungsvorhaben zur Bekämpfung von Berufskrankheiten)
- § 207 SGB VII (Verwendung von Daten zur Verhütung von Versicherungsfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- § 188 bis 190 SGB VII (Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern)
- § 197 Absatz 2 Satz 2 und 3 SGB VII (Verwendung von Daten, die von den Finanzbehörden übermittelt werden)
- § 197 Absatz 4 Satz 2 bis 4 SGB VII (Verwendung von Daten, die von der Flurbereinigungs-, Vermessungs- und Veterinärverwaltung sowie von den Ämtern für Landwirtschaft und Landentwicklung übermittelt werden)
§ 136a SGB VII (Verwendung von Daten zur Vergabe einer Unternehmernummer bei erstmaliger Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit)
§ 20 Absatz 1a SGB VII i.V.m. § 21 Abs. 3a Arbeitsschutzgesetz (Zusammenarbeit mit Arbeitsschutzbehörden)
Darüber hinaus beachtet die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Datenschutzvorschriften nach § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und §§ 67 bis 84 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) sowie die einschlägigen Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).
Da die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ihre Aufgaben nur mit vollständigen Daten erfüllen kann, haben Sie in diesem Umfang auch eine Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I. Wenn Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann es sein, dass die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Ihren Anspruch nicht ermitteln kann und Sie Nachteile erleiden.
Datenquellen
Soweit möglich wird die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft versuchen, die zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten direkt bei Ihnen zu erheben (Direkterhebungsgrundsatz). In diesem Fall werden Sie unmittelbar darüber informiert, welche Daten bzw. Kategorien von Daten erhoben und verarbeitet werden sollen.
Da eine Direkterhebung jedoch nicht immer möglich ist, gibt es hierzu gesetzliche Ausnahmen, d. h. die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft kann Ihre Daten unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen auch bei anderen Personen oder Stellen anfordern. Hierbei kann es sich um folgende Kategorien von Daten handeln:
- Angaben zur Person (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
- Kontaktdaten (z. B. Anschrift, Telefonnummer)
- Abwicklungsdaten (z. B. zuständiger Krankenversicherungsträger, Arzt- und Apothekenrechnungen, Sozialversicherungsnummer, Unfallaktenzeichen, Leistungshöhe, Leistungszeitraum)
- Angaben zum Versicherungsfall und Gesundheitsdaten (z. B. Arbeitgeber, Unfalltag/ -hergang, Diagnosen, Arztbericht, Gutachten, Vorerkrankungen, Jahresarbeitsverdienst)
- Tierbestandsdaten
- Daten aus der Agrarförderung
- Daten der Flurbereinigungsbehörden
- Daten zu durchgeführten Betriebsbesichtigungen bei Betrieben mit Arbeitnehmenden (z. B. Besichtigungsdatum, Anzahl der Beschäftigten, Art der sicherheitstechnischen/betriebsärztlichen Betreuung, Bewertung der Arbeitsschutzorganisation und Gefährdungsbeurteilung, Feststellungen, Anordnungen, Bußgelder)
Sofern die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Daten nicht bei Ihnen direkt erhebt, können diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aus folgenden Quellen stammen:
- Ärzte und andere Leistungserbringer, Gutachter
- Krankenkassen
- Öffentliche Stellen nach § 197 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB VII und § 197 Abs. 4 Satz 2 bis 4 SGB VII (siehe oben)
- Arbeitsschutzbehörden (§ 21 Abs. 3a Arbeitsschutzgesetz)
- Sonstige Dritte, soweit gesetzliche Meldepflichten gegenüber der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bestehen (z. B. Unternehmer als Arbeitgeber)
- Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (zentrales Dateisystem zur Unternehmernummer)
Was passiert mit Ihren Daten?
Im Zuge der Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben kann es notwendig sein, dass die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Ihre Daten Personen oder Stellen außerhalb der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung offenlegt. Eine Offenlegung erfolgt hierbei nur, soweit diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs bzw. der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zulässig ist. Empfänger Ihrer Daten können sein:
- Andere Sozialleistungsträger und diesen gemäß § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) gleichgestellte Stellen
- Andere öffentliche Stellen (z. B. Gerichte, Bundesministerien, Aufsichtsbehörden)
- Leistungserbringer (z. B. Ärzte, Krankenhäuser, Reha-Zentren, Hilfsmittel-Dienstleister, Apotheken)
- Geldinstitute im Rahmen des Zahlungsverkehrs
- Arbeitgeber und Zahlstellen
- Arbeitsschutzbehörden
- Sonstige Dritte (z. B. andere öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen) bei Vorliegen einer entsprechenden Übermittlungsbefugnis
- Auftragsverarbeiter der SVLFG, das heißt öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen, mit denen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben nach Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 80 SGB X Verträge geschlossen wurden bzw. werden
- Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. im Rahmen der Übermittlungsbefugnis nach § 136a SGB VII
Die SVLFG verfügt über eine sogenannte Aufbewahrungsrichtlinie. Dieses Regelwerk enthält Vorgaben zur Aufbewahrung, Rückgabe und Vernichtung von Unterlagen unter Berücksichtigung rechtlicher Mindest- und Höchstaufbewahrungsfristen. Hierbei wird nach den einzelnen Versicherungszweigen (Unfallversicherung, Alterssicherung der Landwirte, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) unterschieden.
Maßgebliches Kriterium zur Festlegung der Speicherdauer ist neben rechtlichen Mindest- und Höchstaufbewahrungsfristen immer die Erforderlichkeit der betreffenden Daten für die gesetzliche Aufgabenerfüllung der SVLFG.
Ihr Recht auf den Schutz Ihrer Daten
Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten und das Recht Ihre Akte einzusehen. Einschränkungen sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vorgesehen, insbesondere wenn in Ihrem eigenen Interesse einzelne Angaben unmittelbar von einem Arzt erläutert werden sollten oder wenn Rechte Dritter betroffen sind.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie auch das Recht auf Berichtigung, Widerspruch, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung.
Beruht die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung, steht Ihnen selbstverständlich jederzeit das Recht des Widerrufs zu. Beachten Sie jedoch, dass der Widerruf nicht rückwirkend möglich ist, d. h. die bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen bleiben rechtswirksam. Den Widerruf können Sie gegenüber der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft abgeben.
An wen können Sie sich wenden?
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- SVLFG - Die Datenschutzbeauftragte
-
Frau Risch
Weißensteinstr. 70 - 72
34131 Kassel