Unterstützung im Alltag (Entlastungsbetrag)
Durch den Entlastungsbetrag können Sie die ambulanten und teilstationären Pflegeleistungen in Ihrer häuslichen Pflege ergänzen. Er soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags fördern.
Bei den Unterstützungs- bzw. Entlastungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. So können beispielsweise geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Pflegekräfte Ihnen für einige Stunden pro Woche verschiedene Aufgaben rund um die Pflege zu Hause abnehmen.
Wer hat einen Anspruch?
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.
Wenn Sie entsprechende Angebote in Anspruch genommen haben, können Sie die Belege bei uns zur Erstattung einreichen.
Der Entlastungsbetrag kann für folgende qualitätsgesicherte Leistungen eingesetzt werden:
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Leistungen der ambulanten Pflegedienste (bei Pflegegrad 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen der Selbstversorgung wie Körperpflege oder Ernährung)
- nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Das sind Angebote von Pflegediensten und Dienstleistern, die von der jeweils zuständigen Landesbehörde anerkannt sind.
In Betracht kommen insbesondere folgende Angebote:
- Betreuungsangebote für Pflegebedürftige z. B. Demenzcafés, Einzelbetreuung zu Hause oder Alzheimergruppen
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden z. B. familienentlastende Dienste oder Pflegebegleitung
- Angebote zur Entlastung im Alltag z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung, Fahrdienste
Darüber hinaus können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die zu Hause versorgt werden, bis zu 40 Prozent ihres Pflegesachleistungsbetrages für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen. Voraussetzung: Für die entsprechenden Leistungsbeträge wurden keine ambulanten Pflegesachleistungen bezogen.
Noch Fragen?
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- Servicetelefon der Pflegekasse
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Montag bis Donnerstag, von 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr