Baumarbeiten
Baumarbeiten gehören mit zu den gefährlichsten Arbeiten in der Grünen Branche - mit zahlreichen schweren Arbeitsunfällen jedes Jahr. Nur wer über die Gefahren informiert ist, sich sicherheitsgerecht und professionell verhält, kann auf Dauer unfallfrei und somit wirtschaftlich arbeiten. Wir unterstützen Sie dabei.
Arbeitssicherheit und Wirtschaftlichkeit müssen, wie die Praxis zeigt, keine Gegensätze sein. Hier geben wir Ihnen Hinweise und Ratschläge für die sichere Durchführung von Baumarbeiten.
Sicherheit hat oberste Priorität
Fehlende Fachkunde und Verantwortungsbewusstsein, ein mangelndes Gefahrenbewusstsein und daraus resultierende Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften sind meistens wesentliche Unfallursachen.
Der Unternehmer muss die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen sicheren Arbeitsablauf schaffen und dies bereits in der Planungsphase berücksichtigen. Die Beschäftigten müssen durch ihr Verhalten den sicheren Ablauf der Baumarbeiten gewährleisten.
Aufgaben des Unternehmers
- Gefährdungsbeurteilungen durchführen
- geeignetes Arbeitsverfahren unter Beachtung der VSGen auswählen
- Betriebsanweisungen erstellen, bekanntgeben und zugänglich aufbewahren
- Geeignete Beschäftigte auswählen und diese aus- bzw. fortbilden
- Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen veranlassen
- Befähigung der Versicherten berücksichtigen
- Beschäftigte unterweisen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen gewährleisten
- geeignete und sichere Maschinen auswählen
- Erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen und instandhalten
- Erfolgskontrollen sollen sicherstellen, dass die Anweisungen und Unfallverhütungsvorschriften beachtet und eingehalten werden
- Bei der Beschäftigung von Jugendlichen sind Schutzalterbestimmungen sowie Beschäftigungsverbote und -beschränkungen zu beachten.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen mit gefährlichen Baumarbeiten nur beschäftigt werden, soweit dies dem Ausbildungsziel dient und sie bei dieser Tätigkeit durch einen Fachkundigen angeleitet und beaufsichtigt werden.
- Baumarbeiten sind nur bei ausreichenden Sichtverhältnissen durch-zuführen. Dazu gehört z. B. bei fehlendem Tageslicht eine ausreichende, künstliche Beleuchtung der Arbeitsstellen.
Aufgaben des Beschäftigten
- Weisungen der Vorgesetzten zum Zweck der Unfallverhütung befolgen
- bestimmungsgemäße Verwendung von Maschinen und Geräten
- Anwendung fachgerechter Arbeitstechniken
- erkannte Mängel im Betrieb dem Vorgesetzten sofort melden
- Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
Arbeitsmedizinische Untersuchung
Bei der Durchführung gefährlicher Baumarbeiten sind die Beschäftigten hohen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Nur geeignete (befähigte) Personen, bei denen keine körperlichen und geistigen Mängel vorliegen, dürfen diese Arbeiten ausführen.
Die Feststellungen müssen im Rahmen von Eignungs- und Tauglichkeits-Untersuchungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin von einem Facharzt vor Beginn der Arbeiten getroffen werden. Hinweise für die Eignungs und Tauglichkeits-Untersuchungen für Baumarbeiten finden Sie auch im LSV-Informationsheft „Arbeitsmedizinische Untersuchungen“.
Jeder, der Baumarbeiten ausführt, muss über die notwendige Fachkunde verfügen.
Dazu gehören:
- grundlegende Kenntnisse in der fachgerechten Ausführung baumpflegerischer Arbeiten
- ausreichende Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften und Regelwerke
- sichere Beherrschung der verwendeten Maschinen und Geräte, z. B. Motorsägen, Buschholzhacker, Winden usw.
- Auswahl sicherer Standplätze und ergonomische Position beim Einsatz motorisch angetriebener Baumpflegegeräte
- Freihalten der Gefahrenbereiche bei Baumarbeiten
- Beherrschen der erforderlichen Arbeitstechniken (Schnitt- und Fälltechniken)
- richtige Verwendung der notwendigen Körperschutzmittel
- sicherer Einsatz der Hilfsmittel zum Aufstieg (z. B. Leitern, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Arbeitsplattformen, Hubarbeitsbühnen)
- Beherrschung der Abseiltechnik für abgetrennte Äste unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten
- ausreichende Kenntnis bei der Durchführung von Verkehrs- und Baustellensicherungsmaßnahmen bzw. bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen
- umfassende Kenntnisse zur Durchführung einer korrekten, alle sieben Kriterien berücksichtigenden Baumbeurteilung unter Beachtung der
- Folgerungen zur sicheren Ausführung
Ein erhöhtes Unfallrisiko besteht bei Arbeitsaufnahme, zu Beginn jeder neuen Arbeit und bei Einstellung von unerfahrenen Mitarbeitern. Immer dann muss auf die besonderen Gefahren und deren Verhütung hingewiesen werden. Vorgeschrieben ist mindestens einmal jährlich ist eine umfassende Unterweisung.
Machen Sie sich und Ihren Mitarbeitern die Gefahren bewusst und treffen Sie die erforderlichen Maßnahmen.
Fachkenntnisse sind notwendig
Der Lehrfilm "Prävention beim Bäume fällen" vermittelt Ihnen einen ersten Eindruck von dem, was für eine sichere Arbeitsweise im Forst alles zu beachten ist.
Weitere Videos zum Umgang mit der Motorsäge, zur geeigneten Persönlichen Schutzausrüstung oder der Sicherheitsfälltechnik finden Sie auf unserem Youtube-Kanal.
Baumfällarbeiten
Zur fachgerechten, sicheren Durchführung von Baumfällarbeiten gehört die Beachtung folgender Grundsätze:
Eine gewissenhafte, gründliche, schriftlich dokumentierte Baumbeurteilung ist vor Arbeitsbeginn unabdingbar! Dabei sind Baumhöhe, Baumkrone/Äste, Stammverlauf, Gesundheitszustand, Stammdurchmesser und Nachbarbäume/Umgebung und die daraus resultierenden Folgerungen für den Arbeitsablauf zu berücksichtigen. Im Ergebnis werden Arbeitsweisen gewählt, die das Arbeitsrisiko minimieren.
Standortbezogen sind der Gefahrenbereich zu ermitteln und entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen (z.B. Baustellenabsicherung im Verkehrsbereich). Im Gefahrenbereich (Kreisfläche mit dem Radius der dopplten Baumlänge) dürfen sich nur die mit der Fällung beschäftigten Personen aufhalten.
Mit Hilfe einfacher geometrischer Berechnungen oder verschiedenen Messgeräten lässt sich die Baumhöhe zur Bestimmung des Gefahrenbereichs exakt ermitteln.
Um während des Fallens eines Baums aus dem Gefahrenbereich zurücktreten zu können, ist die Rückweiche schräg nach hinten (entgegen der Fällrichtung) zu schaffen oder festzulegen. Dies ermöglicht auch beim Eintritt von Unwägbarkeiten den Fällvorgang in sicherer Entfernung abzuwarten. Soweit zurücktreten, dass eine Gefahr durch im Fällvorgang abgerissene Äste von Nachbarbäumen und dem zu fällenden Baum minimiert wird. Den Stammfuß von Ästen, Bodenbewuchs und anderen Hindernissen frei machen, damit ein sicheres Arbeiten ermöglicht wird.
Baumschnittarbeiten
Zu den typischen gärtnerischen Baumarbeiten gehören alle Schnittarbeiten in der Baumkrone. In der Praxis kommt es immer wieder zu schweren, auch tödlichen, Unfällen durch unkontrolliert herabfallende Ast- oder Stammteile, während sich Personen im Gefahrenbereich befinden.
Der Gefahrenbereich muss freigehalten werden
Daher darf sich im Fallbereich nur die mit dem Schneidvorgang beschäftigte Person aufhalten. Häufig werden diese Arbeiten im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs oder unter beengten Verhältnissen, z. B. auf Friedhöfen, in Parkanlagen oder Privatgärten durchgeführt. Ast- und Stammteile müssen dann exakt geschnitten und zu Boden gebracht werden. Hierfür sind oft spezielle Schnitt- und Abseiltechniken notwendig, die eine umfangreiche Ausbildung und Erfahrung voraussetzen.
Abseiltechniken kommen dann zum Einsatz, wenn Äste und Stammteile nicht frei fallen dürfen oder „handliche Stücke“ für ein kontrolliertes Abwerfen nicht möglich sind. Dazu sind zum Beispiel Kenntnisse über Knotentechnik, Umlenkrollen, Seilbremsgeräte usw. notwendig.
Hubarbeitsbühnen haben sich in der Baumpflege bewährt. Mit ihrer Hilfe lassen sich Arbeiten einfach, ergonomisch und sicher auch in großen Höhen durchführen.
Der Markt hält für den Anwender eine große Palette unterschiedlicher Bauformen bereit, sodass nahezu für jeden Einsatzzweck das passende Gerät zur Verfügung steht. Für den Einsatz in der Baumpflege bieten die Hersteller Sonderzubehör an, wie z.B. Schutzdach, Spezialkörbe oder Trenngitter.
Sicherheitstechnische Anforderungen an Bau- und Ausrüstung von Hubarbeitsbühnen legt die Europäische Norm DIN EN 280 fest.
Für Arbeiten geringeren Umfangs werden in der Baumpflege Leitern verschiedenster Bauart eingesetzt. Leider ereignen sich auch mit Leitern alljährlich schwere Unfälle, die einen teilweise tödlichen Ausgang nehmen.
Vielen Mitarbeitern ist dabei die Gefahr eines folgenschweren Absturzes, insbesondere bei Arbeiten in relativ geringen Höhen, nicht bewusst. Weitere Information zur sicheren Verwendung von Leitern finden Sie in der Fachbroschüre.
Für die Zerkleinerung von anfallendem Schnittgut beim Baum- und Strauchschnitt werden Buschholzhackmaschinen eingesetzt. Teilweise sind Großgeräte mit Kranbeschickung im Einsatz, meistens werden jedoch Maschinen mit Handbeschickung verwendet. Hier wird unterschieden zwischen Maschinen mit eigenem Motor und Geräten mit Antrieb über eine Gelenkwelle.
Allen handbeschickten Maschinen ist gemeinsam, dass die Bedienungsperson das Abfallholz von Hand dem Einzugstrichter zuführt. Mithilfe hydraulisch angetriebener Einzugswalzen wird das Schnittgut eingezogen und zu den Hackwerkzeugen transportiert. Das zerkleinerte Häckselgut wird über einen sogenannten Auswurfkamin ausgeworfen.
Beachten Sie daher folgende Sicherheitshinweise:
- Die Bedienungspersonen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Überprüfen Sie vor Arbeitsbeginn die sichere Funktion des Schaltbügels.
- Tragen Sie die erforderlichen Körperschutzmittel
- (Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Sicherheitsschuhe) und achten Sie auf eng anliegende Kleidung, insbesondere eng anliegende Handschuhe mit Bündchen.
- Wer sich in den Trichter beugt, verkürzt den Sicherheitsabstand und begibt sich in Lebensgefahr.
- Eine in der Nähe befindliche zweite Person kann im Notfall Hilfe leisten.
- Stellen Sie die Maschine so auf, dass der Auswurf nicht auf andere Personen gerichtet ist.
- Vermeiden Sie Stolperstellen vor dem Zuführtrichter.
- Das Schnittgut sollte so zurecht gesägt werden, dass es sich nicht am Trichter verhaken kann und ohne Störungen eingezogen wird.
- Äste nur außerhalb vom Trichter mit der Motorsäge kleinschneiden.
- Bei Verstopfung Häckselgut mit Reversierfunktion aus dem Trichter heraus drücken lassen, auflockern/oder einzeln erneut hereinschieben.
- Zum Nachschieben von kurzem Häckselgut wird ein längeres Holzstück verwendet.
- Beachten Sie die zum Teil lange Nachlaufzeit der Arbeitswerkzeuge. Warten Sie vor Aufnahme von Reinigungs- und Wartungsarbeiten den vollständigen Stillstand ab.
- Arretieren Sie vor Arbeiten an den Werkzeugen die Hackerscheibe bzw. Hackertrommel, sonst besteht Quetsch- und Schergefahr.
Für die Praxis
- Gefährdungsbeurteilung Forst- und Baumarbeiten allgemein DOCX, nicht barrierefrei, 42.6 KB
- Gefährdungsbeurteilung Arbeiten mit der Motorsäge DOC, nicht barrierefrei, 220 KB
- Gefährdungsbeurteilung Motormanuelle Arbeiten / Holzernte DOCX, nicht barrierefrei, 33.7 KB
- Gefährdungsbeurteilung Arbeiten mit der Forstseilwinde DOCX, nicht barrierefrei, 33.6 KB
- Gefährdungsbeurteilung Arbeiten mit dem Buschholzhacker DOCX, nicht barrierefrei, 25.1 KB
- Gefährdungsbeurteilung Baumarbeiten mit der Hubarbeitsbühne DOCX, nicht barrierefrei, 39.7 KB