Soziotherapie
Fragen und Antworten
Was ist Soziotherapie?
Soziotherapie ist eine fachärztlich angeordnete Unterstützungsmaßnahme für psychisch schwer erkrankte Menschen. Sie soll der Patientin bzw. dem Patienten helfen, ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen. Motivation und strukturierende Trainingsmaßnahmen sind wichtige Eckpfeiler der Soziotherapie, um die Eigenverantwortung zu stärken.
Wer darf Soziotherapie verordnen?
Folgende Berufsgruppen dürfen Soziotherapie verordnen:
- Fachärztin oder Facharzt für Neurologie,
- Fachärztin oder Facharzt für Nervenheilkunde,
- Fachärztin oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
- Fachärztin oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie,
- Fachärztin oder Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Fachärztinnen oder Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie,
- Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut,
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Wie erhält man die Antragsleistung Soziotherapie?
Wenn die Fachärztin oder der Facharzt Soziotherapie verordnet hat, wird zusammen mit einer Soziotherapeutin oder einem Soziotherapeuten ein Betreuungsplan erstellt. Dieser wird dann zur Genehmigung bei der LKK eingereicht.
Wie wird Soziotherapie abgerechnet und fällt eine Zuzahlung an?
Die Fachärztin bzw. der Facharzt und die Soziotherapeutin bzw. der Soziotherapeut rechnen über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der LKK ab.
Gesetzlich Versicherte, die mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, müssen eine Zuzahlung zur Soziotherapie leisten. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent für jeden Kalendertag, dabei jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.