Körperschutz bei Pflanzenschutzarbeiten
Pflanzenschutzmittel (PSM) sind Gefahrstoffe und sind daher mit besonderer Sorgfalt zu handhaben.
Worauf aus Sicht des Anwenderschutzes zu achten ist, erfahren Sie im Folgenden.
Filme
Neue Filme auf dem YouTube-Kanal der SVLFG
In unseren sechs neuen animierten Filmen sehen Sie, wie Anwender sicher und gesund mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) arbeiten.
Zu finden sind die Filme auf unserem YouTube-Kanal unter www.youtube.com in der Playlist „Sicherer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“.
In einem Hauptfilm und fünf Detailfilmen werden folgende Themen aufgegriffen:
- Sicherer Anwenderschutz beim Umgang mit PSM (Hauptfilm)
- Zum Umgang mit konzentrierten PSM
- Zum Umgang mit anwendungsfertigen PSM
- Zur Anwendungssicherheit im Pflanzenschutz
- Reparatur und Störungsbeseitigung beim Ausbringen von PSM
- Persönliche Schutzausrüstung für den Umgang mit PSM
Sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte profitieren von den vorgestellten Maßnahmen. Die Filme rund um den „Anwenderschutz im Pflanzenschutz“ können auch als ergänzendes Element bei Qualifizierungsmaßnahmen genutzt werden, zum Beispiel bei Unterweisungen.
Pflanzenschutzmittel dürfen nur von „Sachkundigen“ angewendet oder verkauft werden. Diese Qualifikation ist Voraussetzung für den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Ein typischer Unfall mit PSM ist der Augenspritzer beim Anmischen. Langzeitfolgen durch unsachgemäßen Umgang können schwere Körpererkrankungen sein.
STOP-Prinzip
Gehen Sie beim Pflanzenschutz nach dem STOP -Prinzip vor und schützen Sie Ihre Gesundheit bzw. minimieren Sie mögliche Belastungen.
Das STOP – Prinzip legt die Reihenfolge fest, in der gesundheitsförderliche und schützende Maßnahmen ergriffen werden sollten.
STOP steht dabei für Substitution, Technische sowie Organisatorische Schutzmaßnahmen und Persönliche Schutzmaßnahmen, wie das folgende Schema verdeutlicht.
Beim Umgang mit PSM sind zuerst die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt des eingesetzten Mittels zu lesen. Sie geben Auskunft über die Risiken und die darauf abgestimmte Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Die Anforderungen an Schutzausrüstung sind in der Richtlinie des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beschrieben. Diese sieht im Grundsatz immer lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk beim Umgang mit PSM vor. Je nach PSM und Arbeitsschritt kann weitergehende Schutzkleidung erforderlich sein.
Umgang mit PSM
Es wird unterschieden, ob mit einem konzentrierten PSM, einem verdünnten oder einem getrockneten PSM umgegangen wird.
PSA nach Tätigkeiten
- Geschlossene Traktorkabine (Empfehlung Kat. 3 oder 4)
Beim Ausbringen bieten Pflanzenschutzkabinen nach der Sicherheitsnorm EN 15695 Kategorie 3 oder 4 Schutz vor Pflanzenschutzmitteln.
- Kategorie 1: Kabine, die keinen Schutz vor Staub und Pflanzenschutzmitteln(PSM) bietet.
- Kategorie 2: Kabine, die nur vor Staub schützt.
- Kategorie 3: Kabine, die vor Staub und flüssigen PSM schützt.
- Kategorie 4: Kabine, die vor Staub, flüssigen PSM und deren Dämpfen schützt.
- Lange Arbeitskleidung
- Schutzhandschuh GR nach ISO 18889
- Festes Schuhwerk
In der PSA-Datensammlung des BVL sind zertifizierte Produkte aufgeführt, für welche Zwecke sie sich eignen und wer die Hersteller und Vertreiber sind. Das BVL sieht die Marktübersicht als Serviceangebot auf Basis einer Herstellerabfrage, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Mehr zu Schutzhandschuhen
Erfahrungsgemäß sind die Hände beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln am stärksten belastet.
Geeignete Schutzhandschuhe werden nach der Sicherheitsnorm ISO 18889 gekennzeichnet. Diese unterscheidet drei Typen: (G = engl. Glove - Handschuh, R = engl. Re-entry - wiederbetreten)
Mehr zu Körperschutz
Der Körperschutz wird ebenfalls entsprechende der zu erwartenden Exposition in drei Typen eingeteilt.
Dieser wird nach der Sicherheitsnorm EN ISO 27065 gekennzeichnet (C = engl. Clothing - Kleidung)
Die Ärmelschürze
Die Ärmelschürze in Kombination mit langer Arbeitskleidung kann bei bestimmten Tätigkeiten den Pflanzenschutzanzug (C3) ersetzen.
Hierzu gehören:
- Ansetzen der Spritzflüssigkeit und Befüllen des Pflanzenschutzgerätes,
- Befüllen eines Granulatstreuers,
- Umgang mit behandeltem Saatgut,
- Reinigen von Maschinen und Geräten,
- Tätigkeiten außerhalb der Traktorkabine während der Anwendung, z. B. Beheben von Gerätestörungen, Kontrollen oder Maßnahmen an den behandelten Kulturpflanzen.
Atemschutz
Insbesondere bei der Ausbringung von PSM in Raumkulturen oder im Gewächshaus ist der Einsatz von Gebläse unterstützten Atemschutzgeräten sinnvoll. Die Belastungen durch den Atemwiderstand der Filtergeräte entfallen und der Tragekomfprt bei der Verwendung von Geräten mit Schutzhauben wird wesentlich verbessert.
Beim Umgang mit PSM sind zuerst die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt des eingesetzten Mittels zu lesen. Sie geben Auskunft über die Risiken und die darauf abgestimmte PSA.
Reparatur und Wartung
Der Einstieg in den Pflanzenschutzbehälter ist mit hohen Gefahren verbunden und daher verboten. Wenden Sie sich für Reperaturarbeiten an Ihre Fachwerkstatt. Weitere Informationen enthält das VDMA Positionspapier zum Thema.