Häusliche Krankenpflege
Viele Versicherte brauchen auch zu Hause Hilfe bei medizinischen Leistungen.
Wann habe ich Anspruch auf Häusliche Krankenpflege?
Voraussetzung für die Häusliche Krankenpflege ist, dass die notwendige Versorgung nicht durch den Versicherten selbst oder durch eine im Haushalt lebende Person übernommen werden kann.
Die Unterstützungspflege dient dazu, Versicherte nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung zu unterstützen. Die LKK übernimmt die Kosten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung, wenn keine Pflegebedürftigkeit in den Graden 2,3,4 oder 5 vorliegt. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen.
Welche Leistungen erhalte ich?
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung können im Rahmen der Sicherungspflege im Zusammenhang mit einer erforderlichen Behandlungspflege nur dann verordnet werden, wenn keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Die LKK gewährt dann als Mehrleistung Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung für längstens drei Monate.
Verordnung, Antragstellung und Genehmigung
Die häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet werden. Bei Erhalt der Verordnung wählt der Versicherte einen Pflegedienst aus der Vertragspartner der LKK ist. Die vom Arzt und vom Pflegedienst vollständig ausgefüllte Verordnung ist vor Inanspruchnahme der Leistung bei der LKK zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.