Hilfsmittel
Hilfsmittelversorgung durch die Landwirtschaftliche Krankenkasse
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) setzt sich dafür ein, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle wesentlichen Informationen rund um das Thema Hilfsmittel. Wir möchten sicherstellen, dass Sie gut informiert sind und die benötigte Hilfe schnell und unkompliziert erhalten.
Allgemeine Informationen
- Service-Nummer: 0561 785-10777
- Fax: 0561 785-219009
- Postadresse: SVLFG, KK-Leistung, 34105 Kassel
- Kontaktformular: Hier klicken.
Für weitere Informationen oder Fragen zur Hilfsmittelversorgung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schritt 1: Ärztliche Verordnung einholen
Schritt 2: Hilfsmittellieferanten finden
Nutzen Sie unsere Hilfsmittel-Vertragspartnersuche, um einen Lieferanten zu finden.
Diese finden sie hier:
Kontaktieren Sie den Hilfsmittellieferanten, um das Hilfsmittel zu erhalten. Sie können die Verordnung des Hilfsmittels mit der aus datenschutzrechtlichen Gründen zwingend erforderlichen Einwilligungserklärung an die LKK schicken.
Solange die Einwilligungserklärung nicht vorliegt, kann eine Versorgung mit dem verordneten Hilfsmittel nicht erfolgen.
Liegen die genannten Unterlagen vollständig vor, prüfen wir die Verordnung und melden uns danach bei Ihnen zur Auswahl eines Vertragspartners. Dieser wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Schicken Sie die Einwilligungserklärung bitte an folgende Adresse:
SVLFG
- KK-Leistung -
34105 Kassel
Bei Fragen beraten wir Sie gerne auch unter der kostenfreien Telefonnummer Hilfsmittel-Servicenummer 0561 785-1077
Schritt 3: Warten auf Entscheidung
Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag.
Genehmigungsfreie Hilfsmittel erhalten Sie meist sofort. Bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln informiert der Leistungserbringer Sie über die Entscheidung und vereinbart einen Liefertermin.
Die Bereitstellung von Hilfsmitteln erfolgt ausschließlich durch qualifizierte Vertragspartner der LKK. Die Verträge mit leistungsstarken Unternehmen garantieren Ihnen einen hohen Versorgungsstandard. So erhalten Sie nicht nur qualitativ hochwertige Produkte, sondern auch eine kompetente Beratung und Betreuung durch fachlich geschultes Personal.
Einen passenden Vertragspartner und Lieferanten für Ihr Hilfsmittel können Sie ganz einfach und schnell über unsere Hilfsmittel-Vertragspartnersuche finden.
Diese finden sie hier:
Häufige Fragen zu Hilfsmitteln
- Nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl):
Alle Versicherten ab 18 Jahren zahlen 10% des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro für jedes Hilfsmittel. - Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z.B. Inkontinenzhilfsmittel):
Alle Versicherten ab 18 Jahren zahlen 10% je Packung, höchstens jedoch 10 Euro im Monat für alle zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel zusammen.
- Von Zuzahlungen für Hilfsmittel sind Schwangere befreit, wenn die Verordnung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schwangerschaft oder Entbindung steht, sowie Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.
- Für alle anderen kommt eine Befreiung von der Zuzahlung nur bei Überschreiten der persönlichen Belastungsgrenze in Betracht.
Weitere Informationen zu Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung erhalten Sie unter nachfolgendem Link.
In unseren Verträgen ist festgelegt, dass die Versorgung mit vertragsärztlich verordneten Hilfsmitteln ohne Mehrkosten für unsere Versicherten erfolgt. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das notwendige Maß hinausgehen, tragen sie die Mehrkosten selbst. Die Beratung dazu muss schriftlich oder elektronisch dokumentiert und von Versicherten unterschrieben werden.
Der Sozialdienst des Krankenhauses stellt sicher, dass Sie auch zu Hause optimal versorgt sind. Er verordnet bei Bedarf die erforderlichen Hilfsmittel. Unsere Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Vertragspartner hilft Ihnen, den passenden Anbieter für Ihr Hilfsmittel zu finden. Hier gelangen Sie zur LKK-Hilfsmittelvertragspartnersuche.
- Hilfsmittel, die im Eigentum des Leistungserbringers oder der Krankenkasse sind, werden von dem entsprechenden Leistungserbringer zurückgeholt. Bitte nehmen Sie direkt den Kontakt mit dem Leistungserbringer auf.
Die Kontaktdaten des Leistungserbringers sowie Informationen zu den Eigentumsverhältnissen finden Sie entweder auf dem Lieferschein oder auf einem Aufkleber, der am Hilfsmittel angebracht ist. - Von dieser Regelung ausgenommen sind unter anderem: Badewannenbretter, Blutdruckmessgeräte, Bandagen, Duschhocker, Gehböcke, Haltegriffe, Hörgeräte, Inkontinenzartikel, Kompressionsstrümpfe, Orthesen, Prothesen, orthopädische Schuhe und Rollatoren.
Diese dürfen von Ihnen entsorgt oder gespendet werden.
Für die Genehmigung von Hilfsmitteln wurde als Standardverfahren bei der LKK der elektronische Kostenvoranschlag (eKV) eingeführt. Dies bedeutet, dass wir keine schriftlichen Genehmigungsschreiben mehr versenden, um den Genehmigungsprozess zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Was bedeutet das für Sie?
- Schnellere Genehmigung: Der eKV ermöglicht eine zügige Bearbeitung Ihrer Anträge auf Hilfsmittel. Die Hilfsmittellieferanten erhalten schneller eine Rückmeldung über die Entscheidung Ihres Antrags und informieren Sie umgehend.
- Weniger Papierkram: Durch die digitale Abwicklung reduzieren wir den Verwaltungsaufwand und schonen die Umwelt. Es müssen keine schriftlichen Dokumente mehr eingereicht werden oder auf den Postversand gewartet werden.
- Transparente Informationen: Der eKV enthält alle notwendigen Informationen in einem einheitlichen Format, was die Kommunikation zwischen Ihnen, Ihrem Arzt und uns als Krankenkasse optimiert.
Weiterführende Informationen zum eKV finden Sie hier:
Hilfsmittel
Bei weiteren Fragen finden Sie ausführliche Informationen zu den Hilfsmitteln in unseren Infoblättern, die unter den jeweiligen Buchstaben bereitstehen.
A
- Ableitende Inkontinenzhilfen - Einmalkatheter (Produktgruppe 15) PDF, 499 KB
- Ableitende Inkontinenzhilfen bei dauerhafter Ableitung (Produktgruppe 15) PDF, 414 KB
- Antiallergene Bett-/Matratzenbezüge (Encasings) - Produktgruppe 99 PDF, 409 KB
- Anziehhilfen/Greifzangen - Produktgruppe 02 PDF, 399 KB
- Aufsaugende Inkontinenzhilfen in Einrichtungen der Behindertenhilfe - Produktgruppe 15 PDF, nicht barrierefrei, 405 KB
- Aufsaugende Inkontinenzhilfen im häuslichen Bereich (Produktgruppe 15) PDF, 405 KB
- Aufsaugende Inkontinenzhilfen in (voll)stationären Pflegeeinrichtungen - Produktgruppe 15 PDF, 504 KB
- Augenprothesen - Produktgruppe 36 PDF, 401 KB
Allergiker-Bettwäsche
Allergiker-Bettwäsche hilft, das Eindringen von Milben zu reduzieren und somit die Allergiesymptome zu verringern.
Die LKK unterstützt Sie bei der Anschaffung von Allergiker-Bettwäsche bei nachgewiesener Hausstaubmilbenallergie. Legen Sie dem von Ihnen gewählten Vertragspartner eine fachärztliche Verordnung im Original bei, inklusive der Bettwäschemaße (Kissen, Bettdecke, Matratze). Dieser kümmert sich um eine hochwertige, zuzahlungsfreie Versorgung (Standardgrößen) und setzt sich direkt mit der LKK in Verbindung.
Einen Vertragspartner finden Sie in unserer Vertragspartnersuche SVLFG-Hilfsmittel-Suche unter der Kategorie „ Verschiedenes“ .
B
- Bade-und-Duschhilfen - Produktgruppe 04 PDF, 511 KB
- Mobilen Badewannenlifter - Produktgruppe 04 PDF, 498 KB
- Bandagen - Produktgruppe 05 PDF, 485 KB
- Beatmung - Produktgruppe 14 PDF, nicht barrierefrei, 404 KB
- Bildschirmlesegeräte und elektronische Handlupen - Produktgruppe 25 PDF, 387 KB
- Bilevel-CPAP mit ST-Funktion und Spezialgeräte - Produktgruppe 14 PDF, nicht barrierefrei, 406 KB
- Blutdruckmessgeräte - Produktgruppe 21 PDF, 385 KB
- Blutgerinnungsmessgeräte (Produktgruppe 21) PDF, nicht barrierefrei, 406 KB
- Blutzuckermessgeräte-und-Diabetikerbedarf (Produktgruppe 21) PDF, 387 KB
- Brustprothesen - Produktgruppe 37 PDF, nicht barrierefrei, 505 KB
O
- Knierahmenorthesen (Produktgruppe 23) PDF, 486 KB
- konfektionierte Fußorthesen zur Immobilisierung in vorgegebener Position Rahmenorthesen zur Führung und Stabilisierung des Kniegelenks mit Extensions-/Flexionsbegrenzung, Unterschenkel-Fußorthesen zur Mobilisierung/Immobilisierung und Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen mit Gelenke (Produktgruppe 23) PDF, 504 KB
- Versorgung mit konfektionierten Rahmenorthesen zur Führung und Stabilisierung des Kniegelenks mit Extensions- /Flexionsbegrenzung, Unterschenkel-Fußorthesen zur Mobilisierung/Immobilisierung und Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen mit Gelenke (Produktgruppe 23) PDF, 590 KB
- Konfektionierte Fuß-Knierahmen-Unterschenkel-Fußorthese (Produktgruppe 23) PDF, 501 KB
- Konfektionierte Orthesen (Produktgruppe 23) PDF, 399 KB
- Skolioseorthesen (Produktgruppe 23) PDF, nicht barrierefrei, 483 KB
- Sprunggelenks-Kniegelenksorthesen (Produktgruppe 23) PDF, 399 KB
S
- Die landwirtschaftliche Krankenkasse übernimmt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre die Kosten für Sehhilfen bis zu einem Festbetrag, jedoch nicht für Brillengestelle.
Kontaktlinsen werden nur in medizinisch notwendigen Fällen übernommen. - Erwachsene mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit über sechs Dioptrien oder einer Hornhautverkrümmung über vier Dioptrien haben Anspruch auf teilweise Kostenübernahme für Brillengläser und Kontaktlinsen bis zum Festbetrag oder vereinbarten Vertragspreis. Brillenfassungen müssen vom Versicherten selbst bezahlt werden.
Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich und muss zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht werden, bevor die Versorgung durch den Optiker erfolgen kann.
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) gewährt einen Zuschuss zu den Stromkosten für viele strombetriebene Hilfsmittel, u.a. für Sauerstoffkonzentratoren, Schlafapnoegeräte, Wechseldrucksysteme und Elektrorollstühle. Voraussetzung ist, dass das Hilfsmittel ärztlich verordnet und von uns genehmigt wurde.
Für einen pauschalen Zuschuss können Sie einen formlosen Antrag bei uns einreichen.
Wenn es sich um Hilfsmittel handelt, bei denen der tatsächliche Verbrauch bezuschusst wird, senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag zusammen mit Ihrer Stromrechnung. Fügen Sie dabei Informationen zur täglichen Nutzung des Hilfsmittels (in Stunden) sowie den Stromverbrauch des Hilfsmittels (in Watt pro Kilowattstunde) hinzu.
Bei Fragen oder wenn Sie ein Antragsformular benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns unter unserer Hilfsmittel-Servicenummer 0561 785-10777 zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte beachten Sie: Für bestimmte Hilfsmittel können wir keine Unterstützung bei den Stromkosten anbieten. Dazu zählen beispielsweise die Batteriekosten für Hörgeräte. Auch Hilfsmittel mit sehr geringem Stromverbrauch, wie Blutdruckmessgeräte oder Elektrostimulationsgeräte, sind von der Bezuschussung ausgeschlossen, da die Stromkosten in diesen Fällen so gering sind, dass eine nachvollziehbare Berechnung nicht möglich ist.