"Alles SVLFG 4/2024"
Das Mitgliedermagazin - von uns für Sie!
Lesen Sie die neuesten Informationen zu den Präventionszuschüssen 2025, zum neuen Beitragsmaßstab der LKK, Knieschutz und vielem mehr. In dieser Online-Ausgabe gibt es jetzt noch mehr Hintergründe, Tipps und Wissenswertes.
Titelthema
Präventionszuschüsse - Für mehr Sicherheit im Betrieb
2025 fördern wir mit zwei Aktionen den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen.
Sie möchten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen verbessern? Wir unterstützen Sie dabei mit Zuschüssen von insgesamt 1,2 Millionen Euro. Berechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die 2024 keine Förderung erhalten haben. Kühlkleidung und UV-Schutzprodukte sind sogar jährlich förderfähig. SVLFG-Beschäftigte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Fördersumme ist begrenzt auf maximal 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrags, jedoch nur für Produkte, die nach der Förderzusage gekauft wurden. Darüber hinaus gelten die nebenstehenden Maximalförderungen. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30. November 2025.
Wichtige Voraussetzung
Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen ab den genannten Terminen zur Verfügung.
Registrieren Sie sich rechtzeitig unter https://portal.svlfg.de
1. Aktion Start: 1. Februar um 12 Uhr
Produktbezeichnung | Maximalförderung |
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Fang- und Behandlungsstand für Rinder | 30 %, max. 1.000 Euro |
Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder | 30 %, max. 250 Euro |
Kälberfangkorb (K-Box protect) | 30 %, max. 600 Euro |
Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen | 30 %, max. 100 Euro |
Funkgesteuerte Fällkeile | 30 %, max. 600 Euro |
Kamerabasierte Personenerkennungssysteme | 30 %, max. 600 Euro |
Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät | 30 %, max. 400 Euro |
2. Aktion Start: 1. März um 12 Uhr
Produktbezeichnung | Maximalförderung |
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Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts) | 50 %, max. 800 Euro |
UV-Schutzzelte nur für Arbeitgeberbetriebe | 50 %, max. 800 Euro |
Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz | 50 %, max. 800 Euro |
Gustav Schulz, Landwirt, betreibt in der Altmark einen Familienbetrieb mit Mutterkuhhaltung.Sicherheit steht für uns an erster Stelle
Interview
Eine wesentliche Änderung der VSG 4.1 Tierhaltung betrifft das Einziehen von Ohrmarken und Behandeln von Kälbern getrennt von der Mutterkuh. Sie nutzen seit zwei Monaten dabei einen Kälberfangkorb für Ihre 35-köpfige Charolaisherde mit Nachzucht.
Was hat Sie zum Kauf veranlasst?
Wir haben schon länger darüber nachgedacht, wie wir sicherer an den neugeborenen Kälbern in der Herde arbeiten können. Unsere Mutterkühe sind großrahmige Tiere und wir wissen um die Kraft der Charolais. Bisher hatten wir glücklicherweise keine Unfälle durch Angriffe, aber Sicherheit steht für uns an erster Stelle. Ich habe bei Berufskollegen einige selbstgebaute Lösungen gesehen, aber niemanden, der mir so einen Kälberfangkorb hätte bauen können. Im Internet bin ich auf die Firma Texas Trading gestoßen. Ich war begeistert, dass so ein Kälberfangkorb serienmäßig produziert wird und einfach online bestellt werden kann. Die Förderung durch die SVLFG hat mich gefreut, aber wir hätten den Korb auch ohne Zuschuss gekauft.
Wie nimmt die Herde den Kälberfangkorb an?
Den Korb haben wir ja noch nicht so lange. Unsere Kühe sind fast das ganze Jahr über auf der Weide, und auch die Kälber kommen ganzjährig zur Welt. Am Anfang waren die Kühe natürlich misstrauisch und sind erstmal weggelaufen. Jetzt lassen wir den Korb einfach ständig auf der Weide stehen, damit sie sich daran gewöhnen können. Wenn wir ihn brauchen, nehmen wir den Hoflader – den kennen die Kühe schon, weil wir damit auch Wasser und Futter bringen.
Wie sind Ihre Erfahrungen mit dem Fangkorb?
Der Kälberfangkorb ist wirklich gut durchdacht und sehr kompakt gebaut. Der Auf- und Abbau dauert nur fünf bis acht Minuten, das ist allerdings nur für Fahrten auf der Straße notwendig. Er ist nicht nur perfekt geeignet zum Einziehen der Ohrmarken bei den Kälbern. Man kann damit auch ein erwachsenes Tier sicher aus der Herde trennen und umstellen. Sogar unseren Deckbullen konnten wir damit sicher umtreiben.
Intro
Ab 1. Januar ändert sich das zu berücksichtigende Einkommen für einen Anspruch auf Beitragszuschuss zur Alterskasse. Wir empfehlen, einen Zuschussantrag zu stellen, wenn das Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft (L+F) zusammen mit außerlandwirtschaftlichem Einkommen und Erwerbsersatzeinkommen nach dem letzten Steuerbescheid die neue Einkommensgrenze von 26.964 Euro (bei Verheirateten 53.928 Euro) nicht erreicht. Zum Jahresbeginn entfällt ferner wegen der Grundsteuerreform die bisherige besondere Berechnung des Arbeitseinkommens aus L+F für Landwirte, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln (§ 13a EStG). Auch für „13a-Landwirte“ wird künftig das Einkommen aus L+F für Zeiten ab 2025 dem letzten Steuerbescheid entnommen. Bei Landwirten, die bisher nicht zur Einkommenssteuer veranlagt sind und keinen Steuerbescheid haben, gilt das im vorvergangenen Kalenderjahr erzielte Einkommen aus L+F. Um einen Zuschuss sofort ab 1. Januar zu erhalten, muss der Antrag bis zum 30. April gestellt werden.
Der Erstattungshöchstbetrag für selbstbeschaffte Betriebs- und Haushaltshilfen wird ab 1. Januar um gut 60 Prozent auf bundesweiteinheitlich 21 Euro pro Stunde angehoben. Damit gewinnen selbstbeschaffte Ersatzkräfte wieder an Attraktivität, um auch zukünftig Hilfe im Notfall zu gewährleisten“, so der Vorsitzende der Vertreterversammlung Stephan Neumann.
Durch den neuen Mindestlohn von 12,82 Euro ist ab 1. Januar ein „Minijob“ bis zu einem Gehalt von 556 Euro möglich. Personen, die von der Versicherung in der Alterskasse wegen außerlandwirtschaftlichen Einkommens befreit sind, sollten prüfen, ob sie weiterhin die Befreiungsgrenze überschreiten. Diese ist an die Minijobgrenze gekoppelt und beträgt daher ab 2025 mehr als 556 Euro monatlich bzw. 6.672 Euro jährlich regelmäßiges außerlandwirtschaftliches Einkommen. Die Befreiung endet, wenn diese Grenze nicht mehr überschritten wird. Für Befreiungen, die vor Oktober 2022 begonnen haben und seitdem ununterbrochen fortbestehen, gilt weiterhin der Grenzbetrag von 4.800 Euro. Wir weisen darauf hin, dass eine Befreiung immer auch mit dem Verlust von Leistungsansprüchen gegenüber der LAK verbunden ist, zum Beispiel auf Betriebshilfe, Rente oder Rehabilitation.
Den Vorschussbetrag hat die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) bereits mit dem Beitragsbescheid im Sommer 2024 mitgeteilt. Beachten Sie bitte, dass dieser spätestens am 15. Januar 2025 auf dem Konto der LBG gutgeschrieben sein muss. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat ist die pünktliche Zahlung sichergestellt.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft versendet im Dezember die Arbeitswertnachweise an alle Unternehmen, deren Beitrag nach dem Arbeitswert berechnet wird. Damit werden die Arbeitstage der Unternehmer und Mitunternehmer, Ehegatten und unentgeltlich mitarbeitenden Familienangehörigen sowie das Bruttoarbeitsentgelt aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Aushilfen erfragt. Abgabetermin ist der 11. Februar 2025. Hier können Gartenbaubetriebe die Meldung online abgeben:
Ab 1. Januar erhöhen wir die Zuschüsse für Motorsägenkurse wie folgt: 60 Euro für einen zweitägigen Lehrgang, 90 Euro für einen dreitägigen Lehrgang, 120 Euro für einen viertägigen Lehrgang, 150 Euro für einen fünftägigen Lehrgang und Seilklettertechnik-Lehrgänge. Und so einfach geht’s: Sie geben bei der Anmeldung in der Fortbildungsstätte Ihre BG-Mitgliedsnummer an. Nach Lehrgangsabschluss erhalten Sie dort einen Gutschein, den Sie uns bitte ausgefüllt per Mail zusenden.
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden. Zur Dokumentation kann dieser Dokumentationsbogen verwendet werden. Die Erfassung der Ersten-Hilfe-Leistungen ist für jeden im Betrieb wichtig, weil sie als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden kann. Wichtig: Die Aufzeichnungen müssen Sie mindestens fünf Jahre aufbewahren.
Sicherheit
Vegetationsarbeiten in und an Bahngleisen sind mit erheblichen Gefahren durch den Schienenverkehr verbunden. Wir zeigen, welche Sicherungsmaßnahmen notwendig sind.
Vegetationsarbeiten im und am Gleisbereich umfassen alle Arbeiten im Rahmen der sogenannten feldseitigen Vegetationspflege innerhalb einer definierten Rückschnittzone, um die Betriebssicherheit der Bahn zu gewährleisten. Eine gründliche Gefährdungsbeurteilung ist ein unverzichtbarer Schritt in der Vorbereitung der Arbeiten. Sie wird vom Auftragnehmer durchgeführt. Von der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (BzS) werden Maßnahmen festgelegt. Verantwortlich für die einzuleitenden Sicherungsmaßnahmen sind die ausführenden Unternehmen. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei dessen Gefährdungsbeurteilung. Diese muss unter anderem Folgendes berücksichtigen.
Vegetationspflegearbeiten
Das unbeabsichtigte Hineingeraten in den Gefahrenbereich bei der schnellwandernden Vegetationspflege ist insbesondere gegeben, wenn bis zur Schotterkante gearbeitet wird; daher sind vor Arbeitsbeginn wirksame Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
Bei der Vegetationspflege, zum Beispiel mit dem Freischneider, kann die Gleissperrung eine Möglichkeit sein. Eine weitere ist die Trennung von Arbeits- und Gefahrenbereich unter Berücksichtigung eines zusätzlichen Schutzstreifens von zwei Metern (Grafik 1). Eine andere Sicherungsmaßnahme bei der feldseitigen wandernden Vegetationspflege ist die Verwendung individueller Warnsysteme, die in die vorhandene Persönliche Schutzausrüstung (Helm) integriert sind. Hier sind unter anderem Ergonomie, Trageakzeptanz und die Kompatibilität mit der Persönlichen Schutzausrüstung wichtig. Aber auch eventuelles menschliches Versagen muss berücksichtigt werden. Das System muss zu jeder Zeit vollumfänglich funktionsfähig sein.
Baumpflegearbeiten
Die Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz 4.2 gibt für Baumpflegearbeiten den Gefahrenbereich als Radius um die Schnittstelle vor. Dieser umfasst die doppelte Astlänge, jedoch mindestens sechs Meter (Grafik 2). Vorbeifahrende Züge dürfen sich nicht im Gefahrenbereich befinden. Es ist außerdem zu prüfen, ob schienengebundene Fahrzeuge oder Zwei-Wege-Fahrzeuge mit diversen Konturenschnittgeräten eingesetzt werden können. Ist dies nicht der Fall und die Pflegemaßnahmen werden von einer Hubarbeitsbühne oder mittels der Seilklettertechnik innerhalb der Rückschnittzone durchgeführt, ist in der Regel eine Gleissperrung erforderlich, um den Gefahrenbereich freizuhalten. In die Gefährdungsbeurteilung ist auch die eventuelle Notwendigkeit des Freischaltens der Oberleitungen einzubeziehen.
Die Sicherungsaufsicht muss den Auftragnehmer in die örtlichen Verhältnisse einweisen und dies schriftlich dokumentieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter arbeitsplatzbezogen nachweislich zu unterweisen. Der Auftraggeber ist sekundär verantwortlich und hat die Pflicht zur Sicherheitsüberwachung.
Feldseitige schnellwandernde Vegetationspflege: Rückschnitt des einjährigen Aufwuchses im beauftragten Bereich (Rückschnittzone) an der Strecke hinter der Schotterkante des Gleisbetts (Grafik 1). Diese Vegetationspflege ist wandernd und nicht ortsgebunden.
Rückschnittzone: Ein definiertes U-Profil, ausgehend von der Gleismitte, in der jegliche Vegetation bodennah entfernt werden muss zum Erhalt der Betriebssicherheit.
Für den Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS): Die BzS des Bahnbetreibers entscheidet über die zu treffenden Sicherungsmaßnahmen und legt diese in einer Sicherungsanweisung fest.
Sicherungsaufsicht, auch Sicherungsaufsichtskraft (Sakra): Die Sicherungsaufsicht führt die Sicherungsmaßnahmen durch, die von der BzS festgelegt wurden, und beaufsichtigt diese. Sie weist das beauftragte Unternehmen in die örtlichen Verhältnisse ein. Sicherungsposten, zum Beispiel als Warnsignalgeber, handeln auf Anweisung der Sicherungsaufsicht.
VitaForst steht für innovative und nachhaltige Lösungen in der Forstwirtschaft. Die Stärke der Firma liegt in der Kombination aus Fachkompetenz, moderner Technologie und einem vielfältigen internationalen Team.
Die Idee zu einem eigenen Forstbetrieb kam Forstingenieur Sven Bung schon während seines Studiums vor 13 Jahren. Inzwischen ist VitaForst mit Unternehmen in Zülpich und München deutschlandweit und im angrenzenden Ausland eine gefragte Adresse für Dienstleistungen von der waldbaulichen Beratung über Aufforstung, Pflege und Holzeinschlag bis zur Erstellung und Pflege von Dachbegrünung.
„Bei VitaForst sind wir stolz auf unser internationales Team, das aktuell aus zirka 100 Mitarbeitenden aus zehn verschiedenen Nationen besteht“, so Bung. Die Fachkräfte kommen unter anderem aus Rumänien, Polen, Mexiko, Litauen und der Ukraine. Diese Vielfalt ermöglicht es, ein breites Spektrum an Fachwissen und praktischen Fähigkeiten zu vereinen, was sich in der Qualität und Effizienz der Arbeit widerspiegelt. „Ein besonderes Merkmal ist die enge Zusammenarbeit zwischen deutschen Forstingenieuren, Technikern und den ausländischen Fachkräften“, berichtet der Unternehmer. Diese Mitarbeitenden agieren als Multiplikatoren und Führungskräfte, die ihr Wissen nicht nur anwenden, sondern weitergeben. Die Verknüpfung von nationalem und internationalem Knowhow schafft Synergien und steigert die Qualität.
Nah an der Praxis
Bei VitaForst liegt der Fokus auf praxisnahen Schulungen direkt am Arbeitsplatz. Die Führungskräfte demonstrieren die Abläufe, sodass alle Prozesse durch praktisches Mitmachen erlernt werden können. Diese Methode hat sich besonders bewährt, um sprachliche Barrieren zu überwinden. Anstatt nur auf schriftliche Unterweisungen zu setzen, wird das Lernen durch Vormachen und Nachmachen unterstützt. Praxisnahe Schulung mit KI? „Ja, das geht“, sagt Sven Bung, „wir setzen zur weiteren Optimierung der Arbeitsabläufe auf Künstliche Intelligenz. Digitale Avatare, die speziell für verschiedene Arbeitsbereiche entwickelt wurden, bieten den Mitarbeitenden Schulungen und Anweisungen direkt auf ihren Smartphones. So haben sie jederzeit Zugang zu wichtigen Informationen – selbst wenn sie Schwierigkeiten mit der Sprache oder dem Lesen haben.“
Wissen zu Werkzeugen, Aufgaben und der nötigen Persönlichen Schutzausrüstung ist damit jederzeit verfügbar – anschaulich und weitgehend selbsterklärend. Arbeitsschutz ist damit präsent und steht nicht abgeheftet im Büro in einem Ordner.
Bei VitaForst stehen nicht nur die Forstwirtschaft und die ökonomischen Aspekte im Vordergrund, sondern immer auch Sicherheit und das Wohl der Mitarbeitenden.
Sicherheit im Fokus
Moderne Arbeitsgeräte und komfortable Schutzkleidung tragen dazu bei, dass das Team motiviert und gut geschützt seinen Aufgaben nachgeht. Dadurch identifizieren sich die Mitarbeitenden mit ihren Aufgaben und entwickeln ein Wertebewusstsein. „Neben der technischen Ausbildung ist es uns besonders wichtig, Sicherheitsstandards fest im Arbeitsalltag zu verankern“, betont Sven Bung. „Wir unterweisen daher Arbeits- und Sicherheitsinhalte immer zusammen. So zum Beispiel, warum es hilfreich und sicher zugleich ist, mit der Fällung am Bestandsende zu beginnen. Ein mühsames Klettern und Stolpern über Stämme und Schlagabraum wird vermieden und zudem werden die Rettungswege frei gehalten. Ebenso hat es eine positive mentale Wirkung – man sieht den Arbeitsfortschritt.“ Die internationalen Mitarbeitenden bringen unterschiedliche kulturelle Hintergründe und Arbeitsweisen mit. Durch Schulungen und den Austausch zwischen den deutschen und internationalen Fachkräften ist eine gemeinsame Sicherheitskultur entstanden. Diese sorgt dafür, dass Unfälle reduziert und die Arbeitsqualität verbessert werden. VitaForst meistert so auch länderspezifische Anforderungen bei ihren Aufträgen, indem die Zusammenarbeit im Team stets im Vordergrund steht.
Die EU-Kommission hat eine Anwendungswarnung für Frontlader an Traktoren ausgesprochen. Erfahren Sie, was dies für einen Neukauf bedeutet und welche Lösungen diskutiert werden.
Am 30. April 2024 ist eine wichtige Änderung für Frontlader in Kraft getreten: Die EU-Kommission hat einen Warnvermerk für die entsprechende Sicherheitsnorm EN 12525 ausgesprochen, der sich speziell auf den Schutz des Fahrers vor herabfallenden Gegenständen bezieht. Die Norm EN 12525, die Sicherheitsanforderungen an Frontlader regelt, deckte nicht mehr ausreichend den Schutz des Fahrers ab.
Dies betrifft vor allem Traktoren mit vorne oder hinten angebrachten 2-Pfosten-Überrollschutzvorrichtungen und angebautem Frontlader. Sogenannte offene Plattformtraktoren ohne Kabine liegen hier im Fokus. Hersteller und Händler sind nun in der Pflicht, für neue und im Lagerbestand befindliche Traktor-Frontlader-Kombinationen zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.
HANDLUNGSEMPFEHLUNG
Beim Kauf eines Frontladers sollten Sie unbedingt darauf achten, dass eine der genannten Sicherheitseinrichtungen vorhanden ist.
So laufen Sie nicht Gefahr, ein unsicheres Produkt zu erwerben. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an den Hersteller.
Besitzer und Fahrer von Traktoren mit Frontladern sollten dringend im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung überprüfen, ob ihre Traktor-Frontlader-Kombination den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht.
Experten erarbeiten Lösungen
Besonders beim Handling von stapelbaren Gütern, zum Beispiel Großballen und Gemüsekisten, besteht die Gefahr, dass Gegenstände auf den Fahrerplatz fallen. Allein der Einsatz geeigneter Werkzeuge reicht nicht aus, um dieses Risiko zu minimieren. Auch Fehlanwendungen müssen berücksichtigt werden, weshalb zusätzliche Sicherheitslösungen notwendig sind.
Aktuell arbeiten die Experten der Landtechnikindustrie und des Arbeitsschutzes an Lösungsansätzen für mehr Sicherheit.
Der aktuelle Vorschlag sieht vor:
Um das Risiko von Verletzungen durch herabfallende Gegenstände zu reduzieren, müssen Traktoren mit Frontladern künftig mit einer der folgenden Einrichtungen ausgerüstet sein:
- Kabine: Eine vollständig geschlossene Fahrerkabine bietet den besten Schutz.
- 4-Pfosten-Überrollschutzvorrichtung (USV) mit festgelegten Mindestmaßen für Öffnungen.
- Separate Schutzstruktur (OPG): Diese Lösung wird aktuell diskutiert und könnte künftig für Traktoren ohne Kabine als Standard vorgeschrieben werden.
- Hubhöhen- und Gewichtsbegrenzung: Wird ebenfalls diskutiert und wird als Lösung für Kleinsttraktoren und kommuale Anwendungen vorgesehen.
Unfallgeschehen
Richtig sicher
2023 ereigneten sich 57.608 meldepflichtige* Arbeits- und Wegeunfälle im Zuständigkeitsgebiet der SVLFG. Wir stellen Unglücksfälle aus der Praxis vor und erklären, wie Sie solche Situationen sicher meistern.
*Meldepflichtig sind tödliche Unfälle und solche, die mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben.
Auf dem Friedhof bereiteten zwei Mitarbeiter einer Gärtnerei ein Grab für eine Zubestattung vor. Hierfür öffneten sie das Grab und verbauten die beiden Seitenwände. Sie entfernten jedoch nicht das Grabmal inklusive Fundament. Als einer der beiden Männer im Grab arbeitete, rutschte der Grabstein samt Fundament ab, fiel hinein und traf den Mitarbeiter. Der Mann erlitt einen Schädelbasisbruch und weitere Frakturen.
SO GEHT ES BESSER
Zum einen waren die Stirnwände des Grabes nicht verbaut. Ab einer Tiefe von 1,25 Metern sind Sicherungsmaßnahmen bei Gräben, Gruben und Gräbern jedoch erforderlich. Das Grab hätte darüber hinaus von allen Seiten gesichert und das Grabmal vor dem Aushub entfernt werden müssen. Da es nicht standfest war, hätte auch die umseitige Verbauung noch nicht ausgereicht.
Das Dach einer Maschinenhalle sollte neu gedeckt werden. Zunächst plante der Landwirt, die Dacheindeckung zu entfernen. Dazu wollte er ein Gerüst aufstellen und ein Fangnetz spannen. Der Termin war für die Folgewoche geplant. Da er Zeit hatte, beschloss der Landwirt, trotz fehlender Absturzsicherung schon früher zu beginnen. Dabei stürzte er im Traufbereich aus einer Höhe von vier Metern ab. Seine Verletzungen waren so schwer, dass er im Krankenhaus verstarb.
Der Unternehmer wollte Fichten fällen. Beim Fällen des ersten Baums legte er einen Fallkerb an und führte den Fällschnitt als Fächerschnitt aus. Der Baum traf beim Fallen einen in der Fällrichtung stehenden anderen Baum. Aufgrund der fast vollständig durchtrennten Bruchleiste schlug der Stamm nach hinten aus und traf den am Stock stehenden Mann. Dieser erlitt schwere Kopfverletzungen und verstarb noch am Unfallort.
WIE KONNTE DAS PASSIEREN?
Bei der Baumbeurteilung ist die Fällrichtung so zu wählen, dass der Baum in einen freien Bereich fällt. Durch den gewählten Fächerschnitt konnte der Unternehmer nicht schnell genug Abstand gewinnen. Mit der Sicherheitsfälltechnik kann der Zeitpunkt des Abkippens kontrolliert werden. Das ermöglicht ein sofortiges Aufsuchen der Rückweiche. Dieser Sicherheitspuffer kann entscheidend sein.
Gesundheit
Hocken und Knien gehören bei vielen Tätigkeiten in der Grünen Branche dazu. Hilfsmittel schonen bei diesen Arbeiten Gelenke und Haut. Wir geben Tipps, worauf Sie beim Kauf und Einsatz achten sollten.
Mühsam rappelt sich der Gartenlandschaftsbauer auf, nachdem er beim Verlegen der Pflastersteine im Stadtpark lange kniend und in der Hocke gearbeitet hat. Er hat Schmerzen und kann kaum noch laufen. Die Einschränkungen sind typisch für Menschen wie ihn, die häufig im Knien oder in der Hocke zu tun haben. Langfristig führt das häufige Arbeiten in solchen Zwangshaltungen oft zu Verschleißerscheinungen. Nässe und Kälte stressen die Kniegelenke zusätzlich. Zum Glück gibt es Schutzmaßnahmen. Sie helfen, die Knie gesund zu erhalten.
Arbeit anders organisieren
Am besten ist es, wenn Arbeiten in einer bequemen und aufrechten Körperhaltung verrichtet und Tätigkeiten im Knien, in der Hocke oder im Fersensitz weitestgehend vermieden werden. Technische Hilfsmittel wie eine Pflasterlegemaschine unterstützen dabei. Eine weitere Möglichkeit, die Arbeitshaltung zu verändern, liegt darin, Aufgaben regelmäßig zu tauschen oder einen Positionswechsel (zum Beispiel Wechsel zwischen kniender und stehender Tätigkeit) einzubauen. Manchmal gibt es keine Alternative zur knienden Haltung. Dann ist es wichtig, die Belastungen soweit wie möglich zu reduzieren. Der Einsatz von Knieschutzpolstern, Kniekissen oder -matten, einem Kniesitz oder einem Pflasterstuhl beziehungsweise -hocker bietet sich an. Sie sorgen für eine bessere Druckverteilung auf die Knie und schützen vor Verletzungen, Feuchtigkeit und Kälte.
Gefährdung beurteilen
Führungskräfte ermitteln mit der Gefährdungsbeurteilung, welcher Knieschutz für die jeweilige Tätigkeit notwendig ist. Die DIN EN 14404 definiert verschiedene Knieschutz-Typen:
- Knieschützer, die am Bein befestigt werden und von der Kleidung unabhängig sind (Typ eins)
- Knieschutzpolster, die Bestandteil der Hose sind; diese stecken zum Beispiel in Taschen am Hosenbein (Typ zwei)
- weiche Unterlagen, auf denen gekniet werden kann (Typ drei)
Der Arbeitgeber stellt den Knieschutz kostenlos bereit. Ausreichend Schutz bieten nur Knieschützer mit dem CE-Kennzeichen. Moderne Modelle sind aus leichtem Kunststoff und maschinenwaschbar.
Erfahrungsgemäß liegen unbequeme Arbeitsschutzartikel oft ungenutzt herum. Käufer sollten deshalb auf Knieschützer achten, die einen hohen Tragekomfort bieten und sich für den Arbeitseinsatz eignen, und die Beschäftigten bei der Auswahl beteiligen.
Online-Interview zum Hintergrund
SVLFG-Präventionsexpertin Alexandra Frotscher erläutert, wie Beschäftigte in der Grünen Branche durch richtiges Verhalten und gezielte Gymnastik Kniebeschwerden vorbeugen und Verletzungen vermeiden.
Leben
Zum 1. Januar 2025 treten weitere Neuerungen der Pflegereform in Kraft. Von steigenden Leistungen bis zur Digitalisierung – wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen.
Bereits im Januar 2024 sind Pflegegeld und Sachleistungen um fünf Prozent gestiegen. Auch für 2025 sind weitere Anpassungen geplant: Eine Erhöhung um 4,5 Prozent soll dafür sorgen, dass die steigenden Lebenshaltungskosten besser aufgefangen werden. Dies betrifft nicht nur das Pflegegeld und die Pflegesachleistung, sondern auch alle anderen relevanten Pflegeleistungen.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können dadurch spürbar entlastet werden. Detaillierte Informationen zu den neuen Leistungsbeträgen sind online abrufbar unter: www.svlfg.de/pflege-zu-hause
Pflegebedürftige, die bereits Pflegegeld beziehen, erhalten den neuen Betrag automatisch auf ihr Konto. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
Flexibler einsetzbar
Eine bedeutende Neuerung ab 1. Juli 2025 ist die Zusammenführung der Mittel aus der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem „gemeinsamen Jahresbetrag“ von 3.539 Euro für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in der häuslichen Pflege. Dieser Betrag kann flexibel für die Kurzzeit-oder Verhinderungspflege für die Dauer von bis zu acht Wochen im Kalenderjahr verwendet werden. Es entfällt auch die bisherige Voraussetzung einer Vorpflegezeit von sechs Monaten. Diese Regelung ermöglicht eine bessere Planung und Nutzung der Pflegeleistungen durch die Angehörigen.
Bereits in diesem Jahr waren die Mittel aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit mindestens Pflegegrad 4 zusammengelegt worden.
Vollstationäre Pflege
Die Erhöhung der Leistungsbeträge um 4,5 Prozent betrifft auch die Pflegekassenzuschüsse für die vollstationäre Pflege in Heimen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der private Eigenanteil, den die Heimbewohnerinnen und -bewohner selbst tragen müssen, im gleichen Maß sinkt.
Warum? Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein solidarischer Ansatz und sorgt dafür, dass die pflegebedingten Kosten auf alle Bewohner gleich verteilt werden. Bei diesem Modell hängt die finanzielle Belastung nicht vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab, sondern vielmehr von der Belegungsstruktur (Verteilung auf die Pflegegrade) in der jeweiligen Pflegeeinrichtung. Die Erhöhung der Pflegekassenzuschüsse wirkt sich daher unterschiedlich aus. Die erwartete finanzielle Entlastung durch die Erhöhung der Pflegekassenzuschüsse kann von der tatsächlichen Reduzierung des EEE abweichen. Bei Fragenzur Berechnung wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegeeinrichtung.
Ausgewählte Leistungsbeträge ab Januar 2025 (in Euro):
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | vollstationäre Pflege |
---|---|---|---|
2 | 347 | 796 | 805 |
3 | 599 | 1.497 | 1.319 |
4 | 800 | 1.859 | 1.855 |
5 | 990 | 2.299 | 2.096 |
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Digitalisierung. Ab Juli 2025 wird für Pflegeeinrichtungen die Anbindung an die Telematikinfrastruktur verpflichtend. Dies soll die Vernetzung zwischen Ärzten, Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen verbessern und digitale Pflegeanwendungen stärker in den Pflegealltag integrieren.
Online-Suchmaschine Pflegelotse
Nutzerinnen und Nutzer können durch die Eingabe von individuellen Suchkriterien und ihrem Standort passende ambulante und stationäre Pflegeangebote in ihrer Nähe finden.
Umfassende Informationen zu den einzelnen Pflegeeinrichtungen, wie zum Beispiel Größe, Kosten, Kontaktdaten oder Qualitätsmerkmale, stehen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, verschiedene Pflegeeinrichtungen miteinander zu vergleichen: www.pflegelotse.de
Neuerungen auf einen Blick
- Erhöhung der Pflegeleistungen: Ab Januar 2025 steigen Pflegegeld und alle Sachleistungen um 4,5 Prozent.
- Flexibler Einsatz von Pflegeleistungen: Ab Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ein „gemeinsamer Jahresbetrag“ von 3.539 Euro für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zur Verfügung – ohne Vorpflegezeit.
- Vollstationäre Pflege: Auch die Leistungsbeiträge für Heimbewohner steigen um 4,5 Prozent.
- Digitalisierung: Ab Juli 2025 müssen Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein.
Gibt es keine Nachfolge im landwirtschaftlichen Betrieb, ist das eine besondere Herausforderung.
Wir unterstützen in dieser belastenden Phase mit einem Seminarangebot.
"Betriebsaufgabe ist der Abschluss eines Lebensprojektes, aber es geht weiter.“
Wenn es mit einem Betrieb mangels Nachfolger nicht weitergeht, denkt man als Erstes an steuerliche und finanzielle Dinge. Reicht das?
- Das sind wichtige Grundlagen, sozusagen die Rahmenbedingungen. Man muss sich frühzeitig kümmern, es kann vieles falsch laufen und es geht oft um viel Geld. Aber der Blick darauf genügt nicht. Es müssen auch Lösungen für die künftige Lebensform gefunden werden, die für die einzelnen Betriebsleiter, aber auch für die Familie passend sind. Es nützt nichts, wenn ich Geld spare, aber die Gesundheit auf der Strecke bleibt. Wie kann ich es gut abwickeln? So, dass ich mir und meiner Partnerin oder meinem Partner im Alter die nötige Lebensqualität sichere. Betriebsaufgabe ist der Abschluss eines Lebensprojekts, aber es geht auch weiter. Ich muss überlegen, wie und wo ich im Alter leben möchte, wie viel finanzielle Rücklagen ich brauche. Wie kann ich mir meine Autonomie erhalten? Wie stabilisiere ich meine Gesundheit? Hier kommt die nachfolgende Generation – sofern vorhanden – ins Spiel. Welche gegenseitigen Erwartungen gibt es an Pflege, finanzielle Zuwendungen, die gerechte Verteilung an alle Kinder oder Erben?
Wie ist Ihre Erfahrung aus den Seminaren? Fällt die Entscheidung leicht? Oder hofft man lange auf eine Lösung, die irgendwo her auftaucht?
- Es ist ein Prozess. Vor der Entscheidung ist es schwierig, wenn Zweifel, Unsicherheit und emotionale Turbulenzen durchgestanden werden müssen. Sind Kinder da, gehen viele davon aus, dass der Betrieb weitergeht. Nicht selten macht ein Kind eine landwirtschaftliche Ausbildung mit der Absicht einer Betriebsübernahme. Aber es kommt vor, dass Kinder zum Beispiel in den Betrieb des Partners einheiraten oder sich beruflich neu orientieren. Ein großer Einschnitt, wenn man sich von den bisherigen Plänen verabschieden muss. Ist kein Nachfolger da, ist die Versuchung groß, es laufen zu lassen. Viele tun sich schwer, die Realität zu akzeptieren, dass der Betrieb nicht weitergeführt werden kann. Zu erkennen, dass ich das nicht in der Hand habe. Für diese Entscheidungen braucht es viel Kraft, eine frühe Auseinandersetzung mit diesem Thema ist wichtig, solange man das Ganze noch aktiv gestalten kann.
Es schmerzt, aufzuhören nach oft vielen Generationen. Kann ich es schaffen, trotzdem mit Freude in diesen Lebensabschnitt zu gehen?
- Manche entscheiden sich aus eigener Überzeugung, den Betrieb aufzugeben. Gesundheitliche Aspekte, wirtschaftliche Nöte oder wenn die Mühe größer geworden ist, als die Freude an der Arbeit, können Gründe sein. In diesem Fall gibt es zwar weniger Abschiedsschmerz, aber die Komplexität der praktischen Abwicklung ist groß und verlangt viel Einsatz. Was man braucht, um wieder Erfüllung zu finden, muss jeder selbst herausfinden und in die Wege leiten. Ist man überzeugt, dass eine Nachfolge aus der eigenen Familie die einzig richtige Lösung wäre, die Kinder aber dazu nicht bereit sind, ist das oft eine schwere Enttäuschung. Um wieder Zuversicht und neue Perspektiven entwickeln zu können, muss betrauert werden, dass die „Sehnsuchtslösung“ nicht eintritt. Wenn ich das auch im Herzen akzeptiert habe, ist wieder Energie da, um nach einer zweit- oder drittbesten Lösung Ausschau zu halten. Wichtig ist, nicht ins Hadern zu verfallen, das greift die Gesundheit an.
Es geht um enttäuschte Erwartungen, wenn die nachfolgende Generation einen anderen beruflichen Weg geht. Wie kann man selbst damit umgehen?
- Die Jungen haben ein Recht auf ihre eigene Entwicklung und Lebensgestaltung und sind nicht in der Verpflichtung zur Nachfolge. Wenn sie es tun, ist es ein großes Glück und ein Geschenk, für das man dankbar sein darf. Wenn sie es nicht tun, verlangt es die Größe des Elternseins, ihnen für den eigenen Weg alles Gute zu wünschen und ihnen den Segen dafür zu geben. Auf dieser Grundlage kann es gelingen, im Reichtum der familiären Beziehungen zu bleiben, auch ohne den Betrieb. Statt der Enttäuschung den Vorrang zu geben, kann man sich auch entscheiden, stolz auf die Kinder zu sein, die sich zu lebenstüchtigen und beziehungsfähigen Menschen entwickelt haben.
Eine gute Kommunikation ist wichtig. Lernt man das im Seminar?
- Betriebsaufgabe betrifft die ganze Familie. Oft ist das Aufwachsen auf einem Hof eine prägende Erfahrung aus der Kindheit. Es sind viele Emotionen damit verbunden. Jeder erlebt es anders, denkt aber, so wie ich das sehe, sieht es der andere auch. Das ist oft ein Ausgangspunkt für Konflikte. Kommunikation ist Beziehungsarbeit und Begegnung. Wenn es gelingt, weniger Feststellungen und Bewertungen zu äußern und mehr nachzufragen: „Wie siehst du das?“ fördert das den Dialog statt die Konfrontation. Das Thema „Kommunikation“ wird im Seminar an verschiedenen Stellen aufgegriffen.
Was empfehlen Sie nach dem Besuch des Seminars?
- Eine Liste anlegen. Wann will ich was erledigen? Sich frühzeitig rechtlich und steuerlich beraten lassen. Das „Projekt Betriebsaufgabe“ in der Familie möglichst transparent handhaben. Gerne Ansichten anderer einholen, aber man selbst verantwortet die zu treffende Entscheidung. Alle Informationen zum Seminar „Betriebsaufgabe – auch ein Gesundheitsthema“ gibt es auf unserer Internetseite. Dort können Sie sich gerne anmelden:
HILFESTELLUNG FÜR DEN NÄCHSTEN SCHRITT:
- Mut entwickeln, sich dem Thema Betriebsaufgabe frühzeitig zu stellen.
- Den Gedanken an sich rankommen lassen: Was ist, wenn niemand übernimmt? Welche realistischen und unrealistischen Überlegungen treten auf? Welche Gefühle tauchen auf?
- Intensive Rechts- und Steuerberatung einholen. Welche Zukunfts-Szenarien kommen in Frage?
- Die Zeit danach vorbereiten: Auf was kommt es mir im Alter an? Lebensqualität sichern.
- Neue Prioritäten setzen: Gesundheit und Wohlbefinden stehen vor Betriebsgröße/-erhalt.
- Dankbar zurückblicken.
- Die Jugend für ihre eigene Zukunft freigeben.
- Eventuell betrauern, was man aufgeben muss, und die Erleichterung spüren, wo die Anstrengung nachlassen wird.
- Statt hadern, aktiv die Neugestaltung angehen.
- Zuversicht pflegen und Verantwortung übernehmen für die Zukunftsgestaltung. Betriebsaufgabe ist eine labile Phase: Etwas Vertrautes hört auf, das Neue ist noch nicht sicher.
- Bedenken Sie: Betriebsaufgabe ist keine Niederlage, sondern ein Prozess, um einen Betrieb verantwortungsbewusst zu einem guten Abschluss zu bringen. Das darf gefeiert werden.
Beitrag
Ab 1. Januar 2025 löst das Standardeinkommen den korrigierten Flächenwert als Beitragsberechnungsgrundlage ab. Notwendig wurde die Umstellung durch die Grundsteuerreform.
Für die Beitragsbemessung der in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer ist das Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft maßgebend. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist dabei allerdings nicht auf den Einkommensteuerbescheid abzustellen, sondern auf das Einkommenspotenzial des Betriebes – bisher ermittelt nach dem „korrigierten Flächenwert“. Weil nach der Grundsteuerreform ab 1. Januar die dafür notwendigen Berechnungsfaktoren nicht mehr zur Verfügung stehen, musste ein neuer Beitragsmaßstab gefunden werden. Die Vertreterversammlung der SVLFG sprach sich bereits am 10. Oktober 2023 für das „Standardeinkommen“ als neuen Maßstab der Krankenkassenbeiträge für Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige aus. In der Sitzung am 13. November 2024 wurde dieser Grundsatzbeschluss ausgestaltet. Es wurden eine Übergangsregelung und eine Härtefallregelung hinzugefügt sowie unter Berücksichtigung der Haushaltsplanung die Beitragsklassen und Beiträge festgelegt.
Das Standardeinkommen
Das Standardeinkommen basiert auf betriebswirtschaftlichen Daten, die das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) sowie das Thünen-Institut (TI) grundsätzlich in Anlehnung an die bekannten Standarddeckungsbeiträge jährlich zur Verfügung stellen. Betriebswirtschaftliche Daten des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG) werden berücksichtigt. Jeder im Kataster der SVLFG erfassten Katasterart – einschließlich der nicht gewerblichen Tierhaltungen – wird im Ergebnis für alle Landkreise ein auf betriebswirtschaftlicher Basis aus dem Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre (bei Forst zehn Jahre) ermittelter Standardeinkommenswert zugeordnet. Abzüge für betriebliche Aufwendungen, zum Beispiel Personalkosten und Abschreibungen, werden bei der Wertermittlung auf Landkreisebene berücksichtigt. Auch negative Einkommenswerte sind möglich.
Das maßgebliche Einkommen ergibt sich aus der Summe der nach Flächengröße und dem Durchschnittsbestand der Tiere berechneten Standardeinkommenswerte des jeweiligen Unternehmens. Ergebnis ist das Standardeinkommen. Hiernach erfolgt die Zuordnung zur Beitragsklasse (BKL). Die Komponenten des neuen Beitragsmaßstabs werden jährlich aktualisiert. Wie im bisherigen Beitragssystem kann zudem jede unterjährige Unternehmensveränderung zu einer Änderung der Beitragsklasseneinstufung führen.
Auswirkungen auf die Beiträge
Der neue Beitragsmaßstab wird für viele Unternehmerinnen und Unternehmer Veränderungen in der Beitragsklassenzuordnung mit sich bringen. Insbesondere Betriebe mit Tierhaltungen müssen sich auf geänderte Beiträge einstellen, da die Tiere bei der Ermittlung des Einkommenspotenzials bisher kaum berücksichtigt wurden. Beitragssprünge lassen sich nicht vermeiden, werden aber durch größere Spannen zwischen den Beitragsklassen von bisher 6.000 Euro auf 6.200 Euro sowie durch eine dreijährige Übergangszeit bei einem Beitragsklassenwechsel abgefedert (siehe Info-Kasten).
In der niedrigsten BKL 2 (negatives oder Standardeinkommen bis zu 6.200 Euro) und der höchsten BKL 20 (Standardeinkommen von mindestens 111.600,01 Euro) steigen die Mitgliederzahlen. Der Großteil der Mitglieder verteilt sich auf die BKL 3 bis BKL 19. Die Beitragsklassenzuordnung macht das unterschiedliche Einkommensgefüge in der Agrarlandschaft deutlich.
Neben dem neuen Beitragsmaßstab sind bei der Beitragsklassengestaltung wie in jedem Jahr die gesetzlichen und haushalterischen Vorgaben zu beachten. So zwingen allein steigende Leistungsausgaben in 2025 und abgeschmolzene Betriebsmittel dazu, das Beitragsvolumen und damit die Beiträge anzuheben. Auch die gestiegenen Zusatzbeitragssätze in der allgemeinen Krankenversicherung und die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze wirken direkt auf die Beiträge der LKK. Denn der Beitrag der höchsten BKL 20 muss am Höchstbeitrag der allgemeinen Krankenversicherung ausgerichtet sein und darf diesen nur geringfügig unterschreiten. Alles in allem ist die Beitragsgestaltung der LKK im Vergleich zu den Beiträgen der allgemeinen Krankenversicherung aber weiterhin günstig. Nach Überzeugung der SVLFG-Selbstverwaltung führt der neue Beitragsmaßstab – trotz der teilweise erheblichen Veränderungen in der Beitragsklassenzuordnung – zu einer insgesamt größeren Beitragsgerechtigkeit. Weitere Informationen, insbesondere die neuen Beitragstabellen und die aktuelle Satzung, finden Sie unter:
Übergangsregelung für Bestandsfälle
Für Unternehmer, die über den Jahreswechsel 2024/25 versichert waren (Bestandsfälle), ist während einer Übergangszeit von drei Jahren ein gleitender Übergang an die neuen Beiträge vorgesehen. Das gilt sowohl bei höherer als auch bei niedrigerer Beitragseinstufung (nicht bei unveränderter BKL). Dafür werden auf Grundlage des am 1. Januar 2025 geltenden Beitrags gleichbleibende Angleichungssätze gebildet. Die zum Jahresbeginn ermittelten Angleichungssätze bleiben während der Übergangszeit unverändert, auch wenn sich die Betriebsverhältnisse in dieser Zeit ändern.
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Verwendung der Mittel der SVLFG 2023
Die SVLFG hat im Geschäftsjahr 2023 rund 7,7 Milliarden Euro für die Betreuung ihrer Versicherten und die Leistungen in den Versicherungszweigen Alterssicherung der Landwirte (einschl. Soziale Maßnahmen zur Strukturverbesserung) sowie Landwirtschaftliche Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung aufgewendet. Hierbei betrug der Anteil der Verwaltungskosten 5,11 % der Gesamtaufwendungen.
Berufsgenossenschaft
Der Gesamtaufwand in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 16,19 % gestiegen. Hierfür ursächlich ist insbesondere die Betriebsmittelzuführung zur Liquiditätssicherung der Ausgaben für die neue Berufskrankheit Parkinson. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten machen im Geschäftsjahr 2023 einen Anteil am Beitrag von 11,31 % aus.
Zur Senkung der Beiträge für die bundesmittelberechtigten Unternehmer wurden für das Rechnungsjahr 2023 (Hebung in 2024) vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesmittel in Höhe von 99 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Auszug aus der Jahresrechnung 2023
Ausgaben 2023 | in Euro | Einnahmen 2023 | in Euro |
---|---|---|---|
Leistungen (ohne Prävention) | 762.073.729,71 | Beiträge (außerhalb der Umlage) | 21.025.676,58 |
Prävention | 75.524.369,52 | Beitragsforderung 2024 (Umlage 2023) | 1.135.210.618,55 |
Vermögens- und sonstige Aufwendungen | 216.703.909,28 | Vermögenserträge und sonstige Einnahmen | 28.875.328,86 |
Verwaltungs- und Verfahrenskosten | 130.809.615,48 | ||
Ausgaben gesamt | 1.185.111.623,99 | Einnahmen gesamt | 1.185.111.623,99 |
Alterskasse
Im Rechnungsjahr 2023 wurden für die Alterssicherung der Landwirte (AdL) und für die Sozialen Maßnahmen zur Strukturverbesserung insgesamt rund 2,86 Milliarden Euro aufgewendet. Der Aufwand ist insgesamt gestiegen.
Der Beitragsanteil in der AdL lag bei 18,61 %. Der Verwaltungskostenanteil steigt gegenüber dem Jahr 2022 und beträgt 3,02 % am Gesamtaufwand der AdL.
Alterssicherung der Landwirte (AdL) - Auszug aus der Jahresrechnung 2023
Ausgaben 2023 | in Euro | Einnahmen 2023 | in Euro |
---|---|---|---|
Leistungsaufwand AdL | 2.763.603.153,00 | Beiträge | 530.964.329,84 |
Vermögens- und sonstige Aufwendungen | 2.469.583,47 | Bundesmittel nach § 78 ALG | 2.320.206.162,01 |
Verwaltungs- und Verfahrenskosten | 86.087.467,95 | Sonstige Einnahmen | 1.416.225,96 |
Überschuss der Einnahmen | 426.513,39 | Überschuss der Ausgaben | |
Ausgaben AdL | 2.852.586.717,81 | Einnahmen AdL | 2.852.586.717,81 |
Soziale Maßnahmen zur Strukturverbesserung (SozM) - Auszug aus der Jahresrechnung 2023
Ausgaben 2023 | in Euro | Einnahmen 2023 | in Euro |
---|---|---|---|
Ausgaben LAR/ FELEG-Leistungen | 6.312.527,38 | Bundesmittel für laufende Geldleistungen/ Renten | 6.553.236,58 |
Vermögens- und sonstige Aufwendungen | 45.289,24 | Zinsen und sonstige Einnahmen | 96,04 |
Verwaltungs- und Verfahrenskosten | 195.516,00 | ||
Ausgaben SozM | 6.553.332,62 | Einnahmen SozM | 6.553.332,62 |
Krankenkasse
Bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse lag das Ausgabevolumen mit rund 2,77 Milliarden Euro über dem Niveau des Vorjahres. Davon entfielen rund 2,54 Milliarden Euro auf die Leistungen für Landwirte, Ehegatten, mitarbeitende Familienangehörige und Altenteiler. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten haben einen Anteil an den Gesamtaufwendungen von rd. 5,47 %.
Auszug aus der Jahresrechnung 2023
Ausgaben 2023 | in Euro | Einnahmen 2023 | in Euro |
---|---|---|---|
Leistungsaufwand | 2.539.091.187,74 | Beiträge | 1.132.905.803,75 |
Ausgaben Beteiligung am Altenteileraufwand | 57.595.800,00 | Einnahmen Beteiligung am Altenteileraufwand | 57.595.800,00 |
Vermögens- und sonstige Aufwendungen | 21.135.106,41 | Bundesmittel für Altenteiler LKV | 1.433.826.445,15 |
Verwaltungs- und Verfahrenskosten | 151.583.282,24 | Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen und konjunkturbedingte Mindereinnahmen | 120.699.601,10 |
Vermögenserträge und sonstige Einnahmen | 9.931.236,38 | ||
Überschuss der Erträge | Überschuss der Aufwengungen | 14.446.490,01 | |
Ausgaben gesamt | 2.769.405.376,39 | Einnahmen gesamt | 2.769.405.376,39 |
Pflegekasse
Die Landwirtschaftliche Pflegekasse weist ein Ausgabevolumen von rund 889,92 Millionen Euro aus. Hiervon machen rund 864,11 Millionen Euro den Leistungsaufwand aus. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten haben einen Anteil von 2,83 % an den Gesamtausgaben.
Auszug aus der Jahresrechnung 2023
Ausgaben 2023 | in Euro | Einnahmen 2023 | in Euro |
---|---|---|---|
Leistungsaufwand | 864.111.296,99 | Beiträge | 211.336.889,98 |
Vermögens- und sonstige Aufwendungen | 598.784,63 | Vermögenserträge und sonstige Einnahmen | 675.386.293,36 |
Verwaltungs- und Verfahrenskosten | 25.201.615,46 | ||
Gesetzliche Zuführung - zu den Betriebsmitteln - zur Rücklage | 9.000,00 | Gesetzliche Entnahme - aus den Betriebsmitteln - aus der Rücklage | 3.197.513,74 |
Ausgaben gesamt | 889.920.697,08 | Einnahmen gesamt | 889.920.697,08 |
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- Redaktion "Alles SVLFG"